Oberlandesgericht urteilt: Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch

Oberlandesgericht urteilt: Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch

Selbsternannte Tierrechtler dringen immer wieder in Ställe und Gehege von Landwirten ein – häufig, um vermeintlich belastendes Material zu sammeln. Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht für diese Straftaten allerdings keine Entschuldigung.

Tierrechtler in Aktion
Tierrechtler in Aktion

In einem aktuellen Urteil habe das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Bestrafung von selbsternannten Tierrechtlern wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) bekräftigt, berichtet topagrar. Die Entscheidung beendet damit den Rechtsstreit zwischen einem Putenhalter und zwei Tierrechtlern eines „radikalen Tierrechtsvereins in Tübingen“, bestätigt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die beiden Täter seien in eine Putenhaltung nahe Schwäbisch Hall eingedrungen, um Filmmaterial für „eine Kampagne und zur Weitergabe an Journalisten“ zu beschaffen. Sie wurden dabei vom Landwirt ertappt, der sie der hinzugerufenen Polizei übergab und Strafanzeige stellte (über Stalleinbrüche berichteten wir bereits hier und hier).

Sowohl vom Amtsgericht Schwäbisch Hall, als auch vom Landgericht in Heilbronn seien die Tierrechtler wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden, bestätigt der ZDG. Einer der Täter strebte allerdings Revision an, die am 4. September 2018 vom OLG Stuttgart abgelehnt wurde (Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 145/18). Die Verurteilung der Tierrechtler sei somit rechtskräftig. Das OLG Stuttgart habe entschieden, dass das Landgericht Heilbronn in seiner Entscheidung keinen Rechtsfehler begangen habe, so topagrar. Damit gebe es eine „höchstrichterliche Absage“ gegen die Versuche der Täter, ihre Handlungen mit „tierschutzpolitischen Zielen“ zu begründen. Der ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke begrüßt die Entscheidung: „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.“