Niedersächsische Wolfsverordnung auf dem Weg
Lies: „Wir werden weder Hochwasserschutz noch Wiesenvögel dem Wolf opfern“
Nach der jüngsten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Bauen, Energie und Klimaschutz eine Verordnung für den Umgang mit Problemwölfen in Niedersachsen vorgelegt.
Der Entwurf sei in die Ressortabstimmung gegangen und er hoffe, auch die Verbände möglichst schnell beteiligen zu können, sagte Umweltminister Olaf Lies am heutigen Dienstag (12.05.2020) im Niedersächsische Landtag.
„Ich wünsche mir jetzt – trotz unterschiedlicher Meinungen hier im Hause und teilweise unerträglichen Konflikten, die draußen rund um den Wolf ausgetragen werden – eine sachliche Auseinandersetzung mit der Botschaft: Es geht uns darum, die Art Wolf zu schützen, nicht jedes Individuum. Wir wollen eine Lösung finden, wie Weidetierhaltung und der Schutz des Wolfes möglich sind. Wir können dabei aber nicht das ganze Land einzäunen oder jedes Tier in den Stall sperren“, so Lies.
Die Verordnung regelt insbesondere die in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen. Ausreichend geschützte Weidetiere sind eine Grundvoraussetzung, damit eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss problematischer Wölfe geprüft werden kann.
„Die Bedingungen für die Zumutbarkeit unterscheiden sich jedoch stark“, führt Minister Lies weiter aus. „Auf Deichen oder in Naturschutzgebieten werden wir beispielsweise nicht flächendeckend hohe Zäune bauen. Gerade die Naturschutzflächen, wie beispielsweise das Grünland in der Heide, sind auf eine extensive Beweidung angewiesen. Wir werden weder Hochwasserschutz noch Wiesenvögel dem Wolf opfern. Mit der Verordnung schaffen wir einen ausgewogenen Interessenausgleich.“