Niedersachsen wird „Problemwolf“ nicht habhaft

Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 30. August 2019, Hannover

Niedersachsen wird „Problemwolf“ nicht habhaft

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert.

Wolf
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Die bis Ende August befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.09.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben (Anm. d. R.: wir berichteten hier und hier).

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Entnahme von GW717m finden Sie hier.