Niedersachsen schafft Transparenz bei Wolfsentnahme
Das Umweltministerium veröffentlicht eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m.
Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Rüden GW717m aus dem Rodewalder Rudel wurde nun vom Niedersächsischen Umweltministerium der Öffentlichkeit online zugänglich gemacht.
Diese gilt befristet bis zum 28.02.2019 und ist räumlich auf das Territorium des sog. Rodewalder Rudels in den Landkreisen Nienburg, Heidekreis sowie in der Region Hannover beschränkt.
Zur Begründung heißt es, dass es seit dem Frühjahr 2018 im Landkreis Nienburg vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen sei. Diese hätten sich dabei jedoch nicht nur auf die Erbeutung kleinerer Nutztiere beschränkt, sondern auch ganze Rinderherden attackiert. Kälber sowie erwachsene Rinder konnten so von den Wölfen gerissen werden. Im Normalfall werde davon ausgegangen, dass sich erwachsene Rinder im Herdenverband einem Wolfsangriff erwehren können und vor allem auch in der Lage sind ihre Kälber effektiv zu schützen, sodass solche Übergriffe eher zu den Ausnahmen zählten.
Der Rüde GW717m habe jedoch den Angriff auf zum Selbstschutz befähigte Rinder gelernt und war dabei, wie schon angesprochen, mehrfach erfolgreich. Da davon auszugehen sei, dass der Rüde diese Jagdtaktik an seine Nachkommen weitergeben werde, sei eine Entnahme des Tieres, um weiteren zu erwartenden Schaden für die Weidewirtschaft abzuwenden, unumgänglich.
Die Ausnahmegenehmigung GW717m können Sie hier einsehen.
Darüber hinaus wurde noch die Präsentation online gestellt, die Minister Lies zur Illustration seiner Ausführungen vor dem Umweltausschuss diente. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Präsentation auch Bilder von Wolfsrissen enthält.