Neuseeland kauft Halbautomaten zurück

Neuseeland kauft Halbautomaten zurück

In der Folge des Attentats von Christchurch hat der Rückkauf von halbautomatischen Gewehren begonnen.

Halbautomatische Waffen wie diese sind nach dem neuen neuseeländischen Waffengesetz nun verboten (Quelle: Pexels)
Halbautomatische Waffen wie diese sind nach dem neuen neuseeländischen Waffengesetz nun verboten (Quelle: Pexels)

Bei einem als Terroranschlag eingestuften Amoklauf im März tötete der Australier Brenton Tarrant, ein selbstbekennender „White Supremacist“ (rechtsextremistischer Rassist), 51 Menschen durch den Einsatz von Schusswaffen in der „Al Noor-Moschee“ und im „Linwood Islamic Centre“ in Christchurch. 50 weitere Personen wurden darüber hinaus zum Teil schwer verletzt. Tarrant benutze zur Verübung der Tat zwei halbautomatische Waffen, deren Magazine er so modifizierte, dass sie bis zu 60 Patronen aufnehmen konnten.

Nur wenige Wochen nach dem Terroranschlag beschloss das neuseeländische Parlament im April die Einfuhr, den Verkauf und den Besitz halbautomatischer Schusswaffen zu verbieten. Das Gesetz betrifft nun halbautomatische Schusswaffen (außer Pistolen), Magazine von diesen und Teile, die dazu geeignet sind Waffen zu Halbautomaten umzurüsten sowie bestimmte Munitionssorten.

Rund 14.300 Waffen fallen in Neuseeland unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes, schätzt die Polizei. „Der Rückkauf hat ein Ziel – die gefährlichsten Waffen aus dem Verkehr zu ziehen“, sagte Polizeiminister Stuart Nash. Noch vor Einführung der Rückkaufaktion seien 700 Waffen freiwillig abgegeben worden und 5.000 Waffenbesitzer haben sich bereits bei der Polizei registriert, um ihre Waffen abholen zu lassen. Bis zu 95 Prozent des Kaufpreises der Waffen werden den Besitzern von der neuseeländischen Regierung zurückerstattet. Dazu hat sie mehr als 208 Millionen Neuseeland-Dollar (rund 120 Millionen Euro) bereitgestellt.

Die Besitzer von halbautomatischen Gewehren haben bis zum 30. September 2019 Zeit, ihre Waffen den Behörden zur Abholung anzuzeigen oder sie so umzubauen, dass sie nicht mehr unter die Restriktionen des neuen Gesetzes fallen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine Amnestie für den Besitz der schon jetzt verbotenen Waffen, bis zur Abgabe bei lizensierten Händlern oder der Polizei.

Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Waffen bis zum Kaliber .22, die bis zu 10 Patronen aufnehmen können sowie Pump-Action-Flinten mit einer Magazinkapazität von bis zu 5 Patronen (dies gilt für fest verbaute Röhrenmagazine sowie für entnehmbare Magazine). Des Weiteren soll es noch Ausnahmegenehmigungen z. B. für speziell lizensierte Händler, Sammler und Jäger (Ranger), die zur Schadwild-Reduktion vom Naturschutzministerium angestellt oder beauftragt worden sind, geben.

Erstellt mit Material der BBC.