Neues zur Änderung des Waffenrechts

Neues zur Änderung des Waffenrechts

Neben dem vereinfachten Erwerb von Schalldämpfern für Jäger sind noch weitere Änderungen des Waffenrechts ANGEstrebt.

Diverse Waffen mit Munition
Diverse Waffen mit Munition

Nach Informationen des Bundesinnenministeriums, die unserer Redaktion vorliegen, soll zum einen eine Änderung des §13 Waffe erfolgen (wir berichteten). Der überarbeitete Paragraph werde künftig festlegen, dass für Schalldämpfer keine gesonderte behördliche Erlaubnis mehr notwendig sei, sondern nur ein konkretes Bedürfnis (wie etwa der gelöste Jagdschein) gegeben sein müsse.

Zum anderen gibt es aber noch weitere Änderungen, die einer Erwähnung wert sind: Vor dem Hintergrund, dass seinerzeit bei den Attentaten von Paris illegal umgebaute, wieder schussbereit gemachte Waffen eingesetzt worden waren, war es seitens der EU angedacht, halbautomatische Waffen generell zu verbieten. Dies ist allem Anschein nach vom Tisch.

Es wird aber wohl eine Waffenrechtsverschärfung dahingehend geben, dass sogenannte Salutwaffen zukünftig wie Ausgangswaffen behandelt und Dekowaffen grundsätzlich anzeigepflichtig werden sollen. Einzige Ausnahme: Altwaffen, solange sie beim Besitzer verbleiben. Nachbauten von Vorderladerwaffen, die bisher frei waren, sollen zukünftig ebenfalls anzeigepflichtig werden.

Weitere Änderungen werden Magazine betreffen: Magazine für Langwaffen sollen nicht mehr als 10 Patronen und solche für Kurzwaffen nicht mehr als 20 Patronen fassen dürfen. In diesem Kontext werde es aber Altfallregelungen für Endkunden geben. Bereits erworbene Magazine könnten durch eine Anzeige bei der Behörde legalisiert werden. Händler jedoch, die eine größere Menge solcher Magazine für den Weiterverkauf erworben hätten, könnten gegebenenfalls durch das neue Gesetz benachteiligt werden.

Die Überprüfung, ob eine Erlaubnisvoraussetzung zum Besitz und Erwerb von Schusswaffen noch gegeben ist, soll nun einheitlich auf einen Zeitraum von drei Jahren terminiert werden. Für Jäger beispielsweise ändert sich also nichts. Durch das Verlängern ihres Jagdscheins im dreijährigen Rhythmus bekunden sie automatisch ihr Bedürfnis aufgrund der Notwendigkeit des Waffenbesitzes zur Jagdausübung.

Abschließend sei noch erwähnt, dass auch der Ausbau des Nationalen Waffenregisters geplant ist. So wird angestrebt, dass zukünftig der gesamte Lebenszyklus einer Schusswaffe lückenlos nachvollzogen werden kann.