Nachtzielgeräte bei der Jagd

Nachtzielgeräte bei der Jagd

Eine Lockerung des Waffengesetzes zur Verringerung des ASP-Risikos wird ANGEdACHT.

Nachtzielgerät
Nachtzielgerät

Laut Informationen aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die unserer Redaktion vorliegen, könnte schon bald das im Waffengesetz verankerte Verbot gelockert werden, welches den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd und der Schussabgabe unterbindet. Folgen soll eine „Nutzungsmöglichkeit für das jagdliche Schießen“.

Hintergrund ist die drohende Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Um das Risiko einer Ausbreitung der Seuche zu verhindern, müssen die Wildschweinbestände stark reduziert werden, was durch den Einsatz von Nachtzielgeräten erleichtert werden soll (wir berichteten).

Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) prüft in diesem Zusammenhang Argumente für und gegen eine derartige Freigabe von Nachtzieltechnik, so topagrar.com. Auf Anfrage der FDP teilte dies der parlamentarische Staatssekretär Michael Stübgen mit. Man wisse im BMEL, dass die Jägerschaft die Schwarzwildpopulation in Anbetracht der Seuche verringern müsse und wolle. Sofern es „jagdethisch und sicherheitspolitisch vertretbar sei“, sollten dazu ebenfalls innovative technische Lösungen genutzt werden dürfen. Die Bundesregierung setze sich also im Rahmen der Ressortabstimmung zum Referentenentwurf eines Dritten Waffenänderungsgesetzes derzeit damit auseinander.

Karlheinz Busen, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, begrüßt diese Entwicklung: „Wir wollen ein modernes Jagdrecht. Moderne Technik wie Nachtzielgeräte müssen für Jäger zugelassen werden. Diese Technik ist ein großer Beitrag für eine waidgerechte Jagd. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie der Jägerschaft mehr Beinfreiheit einräumt. Jäger sind staatlich geprüft und haben bei der eigenverantwortlichen Jagdausübung unser Vertrauen verdient.“