Minister stoppt Wolfsentnahme

Minister stoppt Wolfsentnahme

Jetzt rächt sich die Angst der Politik, klare Regeln für den Umgang mit Problemwölfen zu schaffen. Niedersachsens Umweltminister muss die geplante „Entnahme“ aus dem Rodewalder Rudel erst mal stoppen.

Wolf beäugt die Umgebung
Wolf beäugt die Umgebung

Sozialdemokrat Olaf Lies bekommt das geballte Druckpotential der Wolfsgemeinde zu spüren, seit die zunächst geheimgehaltene Abschussgenehmigung letzte Woche bekannt wurde: Strafanzeigen, Drohungen – nicht nur im Internet. Und, vor allem, immer wieder der Wink mit dem Zaunpfahl, dass der Abschuss wohl auf juristisch dünnem Eis genehmigt wurde.

Klar ist: Überall in den deutschen Wolfsgebieten ringen Politiker um eindeutige Regeln. Wie wird ein Problemwolf definiert? Wer soll ihn erlegen? Braucht der Erleger einen Jagdschein und die Zustimmung der Revierinhaber? Und wie wird sichergestellt, dass es auch den richtigen Übeltäter trifft?

Rechtssicherheit sieht anders aus. Was auch die (selbst in Jägerkreisen) überaus umstrittene Aufnahme ins Jagdrecht betrifft. Was passiert, wenn ein weisungsgebundener Schütze den Regierungsauftrag erledigt, obwohl Wölfe nicht zum jagdbaren Wild gehören? Es bestehen ja kaum Zweifel, dass Jagdgegner den Erfüllungsgehilfen vor Gericht zerren.

Einen Förster hat Minister Lies bereits von seinen Aufgaben als amtlich bestellter Wolfsberater entbunden. Nicht nur, weil der Mann die Drohungen gegen sich und seine Familie kaum noch ertrug. Sondern auch wegen der Fürsorgepflicht, Staatsdiener vor möglichen Rechtskonflikten zu schützen.

Nun hat der auffällige Wolf wohl erst mal Schonzeit, bis über den Eilantrag entschieden ist, den der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ beim Landgericht Oldenburg gegen den Abschuss gestellt hat.

Spannend ist, dass Baden-Württemberg – wo die Grünen den Ministerpräsidenten stellen – die Vorsorge für den Fall der Fälle bereits begonnen hat, obwohl es dort allenfalls ein, zwei Wölfe gibt. In Niedersachsen sind es 22 Rudel, was die vom Jagdverband gestellte Prognose auf einen jährlichen Zuwachs um rund ein Drittel bestätigt.

Und obwohl es Wolfsfreunde gar nicht gerne hören: Die Euro-Rechtslage lässt durchaus Spielräume für die Entnahme von Problemwölfen. Gegen die skandinavische Praxis, zudringliche Wölfe im Rahmen von Schutzjagden zu töten, gibt es weder Rügen noch die Androhung von Rechtsmitteln aus der EU-Verwaltung. Diese betreffen nur die reguläre Lizenzjagd zur Bestandsregulierung.

Bereits nach den ersten Weidetier-Rissen hat Schweden zudem das Notstandsrecht betroffener Tierhalter geregelt: Sie dürfen im Ernstfall schießen, wenn sie den Wolf auf frischer Tat ertappen. Nach Warnschüssen sogar, bevor Nutztiere zu Schaden kommen. Anzeigen und Gerichtsverfahren gibt es trotzdem – aber wenigstens ist der Rechtsrahmen geregelt.