Luchs-Wilderei: Prozess eingestellt

Luchs-Wilderei: Prozess eingestellt

„Im Zweifel für den Angeklagten“: Berufungsprozess wegen der Tötung eines Luchses geht für Jäger glimpflich aus

Die illegale Tötung eines streng geschützten Luchses bleibt ungesühnt (Symbolbild: jggrz)
Die illegale Tötung eines streng geschützten Luchses bleibt ungesühnt (Symbolbild: jggrz)

Im September des vergangenen Jahres wurde ein 54-jähriger Jäger aus dem Bayrischen Wald wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt und musste darüber hinaus die Kosten für den Prozess übernehmen (wir berichteten).

Richter und Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts im bayrischen Cham sahen es damals als zweifelsfrei erwiesen an, dass der Mann einen Luchs zuerst in einer Falle gefangen und dann erschossen hatte.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und gab an, dass die Falle von seinem Vater zum Fangen von Füchsen aufgestellt worden sei, was dem Gericht wegen der Größe der Anlage aber mehr als zweifelhaft vorkam. Schwer belastet wurde der 54-Jährige durch die Aussagen zweier Zeugen, die als Jagdgäste im Revier des Angeklagten zur Rotwildjagd waren.

Gegen das Urteil legte der Jäger Berufung ein. Der Berufungsprozess, der am 10. Februar vor dem Landgericht Regensburg begonnen hatte, wurde nun am gestrigen Freitag (06.03.2020) eingestellt.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass nicht genau nachgewiesen werden konnte, wann genau sich die Tötung des Luchses ereignet hatte und diese dadurch schon verjährt sein könnte. Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ sei hier aber nicht als Freispruch zu verstehen, betonte der zuständige Richter.

Vorgeworfen wurde dem Jäger in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Cham, zwischen 2014 und 2016 die 2,50 Meter lange Falle in seinem Revier mindestens zweimal scharfgestellt, darin einen Luchs gefangen und diesen letztendlich auch erschossen zu haben.

Lediglich für den Besitz eines zum damaligen Zeitpunkt noch verbotenen Nachtsichtgerätes, wurde der Jäger zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Der WWF Deutschland bezeichnete das Urteil in einer Pressemeldung Als „Schweren Schlag für Artenschutz in Deutschland“ und zitiert Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversität in Deutschland beim WWF mit den Worten:

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die den Wilderern in Deutschland die Stirn bieten. Nach diesem Urteil ist es umso wichtiger, dass die bayerische Landesregierung reagiert. Wir brauchen eine Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden und eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern.

Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter. Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Ermittlungsbehörden müssen besser als in der Vergangenheit in die Lage versetzt werden, entsprechende Straftat zu verfolgen und aufzuklären. Häufig gibt es bei Wilderei auf bedrohte Arten wie den Luchs eine „Mauer des Schweigens“. Diese muss durchbrochen werden. Hier sind und bleiben auch finanzielle Anreize für Zeugen ein Mittel – ähnlich wie bei anderen schweren Straftaten auch.“

Darüber hinaus könne der WWF die Kritik der Staatsanwältin nicht nachvollziehen, dass durch die Tierschutzorganisation in diesem Fall eine Belohnung öffentlich ausgesetzt worden sei, da auch „das bayerische Umweltministerium in mehreren Fällen, darunter auch zur Luchswilderei, entsprechende Belohnungen ausgesetzt habe“. (Der WWF hatte einem der Zeugen, der den Angeklagten in der ersten Verhandlung mit seiner Aussage schwer belastet hatte, eine Belohnung in Höhe von 20.000€ gezahlt, Anm. d. Red.).