LANUV bestätigt weiteren Wolfsnachweis in der Städteregion Aachen

Pressemitteilung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2019, Essen

LANUV bestätigt weiteren Wolfsnachweis in der Städteregion Aachen

Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass das Tier am 14. Mai 2019 zwei Schafe getötet hat. Eine mögliche Individualisierung wird momentan noch durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen bearbeitet.

Wolf auf Wanderschaft
Wolf auf Wanderschaft

Der betroffene Tierhalter wurde über das aktuelle Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Aufgrund der wiederholten Wolfsnachweise wird den Schaf- und Ziegenhaltern im Grenzbereich des Hohen Venns empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Elektronetzen wolfsabweisend zu sichern und ihre Tiere nachts aufzustallen.

In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haustierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, zu 100 Prozent entschädigt. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden auch Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den insgesamt möglichen Förderhöhen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.