Landesregierung weist an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die dritte Pufferzone für ein Wolfsgebiet aus

Aktualisierte Pressemeldung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.04.2019

Landesregierung weist an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die dritte Pufferzone für ein Wolfsgebiet aus

Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz auch in Südwestfalen, in Teilen der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis gefördert werden.“

Wolf
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Nach den Pufferzonen um die NRW-Wolfsgebiete „Schermbeck“ und „Senne“ wird nun eine dritte, ebenfalls großzügig dimensionierte Pufferzone eingerichtet, sie befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und umfasst Teile der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. Die genaue Abgrenzung ist der entsprechenden Karte unter www.wolf.nrw/wolf/de/management/pufferzonedaaden zu entnehmen.

Vorausgegangen war die Ausweisung eines 200 Quadratkilometer großen Wolfsterritoriums am „Stegskopf“, einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Burbach und Neuenkirchen durch das Rheinland-Pfälzische Umweltministerium. Nachdem innerhalb von sechs Monaten dort zum zweiten Mal ein und dieselbe Wölfin genetisch nachgewiesen werden konnte, gilt das Tier nun als ortstreu. Damit sind die bundesweiten Kriterien für die Ausweisung eines Wolfsgebietes erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wölfin aus Rheinland-Pfalz auch Flächen in der Pufferzone in Nordrhein-Westfalen erreicht, ist nach Experteneinschätzung relativ gering, jedoch nicht gänzlich auszuschließen.

Herdenschutz hilft

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100 %-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Zurzeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. Es wird daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten.

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen können bei den zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und Köln gestellt werden.

Hintergrund

Der Osten Deutschlands grenzt an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. So wurde 1995 der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Ostdeutschland nachgewiesen. In der damaligen DDR wurden alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Mit der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. Seit dem Auftreten von Wölfen in Deutschland wurde kein Angriff auf Menschen belegt.

2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen.