Kitesurfer verstoßen gegen Nationalparkgesetz

Kitesurfer verstoßen gegen Nationalparkgesetz

Wasserschutzpolizei setzt gesetzliche Regelungen zum Schutz der Vogelwelt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer durch

Kitesurfen stellt eine erhebliche Störung der Vogelwelt während der Brutzeit dar. (Foto: Manfred Richter)
Kitesurfen stellt eine erhebliche Störung der Vogelwelt während der Brutzeit dar. (Foto: Manfred Richter)

An der Südwestspitze der Halbinsel Butjadingen im niedersächsischen Eckwarderhörne (Landkreis Wesermarsch) gingen drei Personen (68, 48 und 20 Jahre alt) am Sonntagmittag (10.05.2020) ganz unbeschwert ihrem Hobby, dem Kitesurfen nach, berichtet die Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg.

Beamte der Wasserschutzpolizei Brake unterbanden das sportliche Treiben mit dem Hinweis auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Vogelwelt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Eine Störung der Vogelwelt in der Brutzeit ist kein Kavaliersdelikt und kann erhebliche Schäden durch z. B. das Auskühlen der Eier in den Nestern hervorrufen, wenn die Elterntiere durch Störungen wie hier die drei Kitesurfer oder unangeleinte Hunde vergrämt werden.

Die drei Kitesurfer stellten sich dumm und entschuldigten ihr Tun mit der Unwissenheit um das Verbot, im Nationalpark zu dieser Zeit keinen Wassersport ausüben zu dürfen.

Die Entschuldigung kam den Polizisten jedoch nicht wirklich glaubhaft vor, hatten die Kitesurfer ihre Taschen doch direkt unter das Verbotsschild abgelegt.

Sie erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitenanzeige.