Keine Jagdabgabe für Jäger aus NRW

Keine Jagdabgabe für Jäger aus NRW

Vier Jäger aus Nordrhein-Westfalen haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Jagdabgabe geklagt. Die Jagdabgabe als Sonderabgabe der Jäger soll zwar gemeinschaftlichen Zwecken dienen, wird aber auch regelmäßig als verfassungswidrig kritisiert. Das Gericht konnte dazu kein abschließendes Urteil fällen.

Justitia
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Seit 2014 zahlen die Jäger in Nordrhein-Westfalen eine Jagdabgabe, wenn sie einen neuen Jahresjagdschein lösen. Wie der WDR nun berichtet, haben insgesamt vier Jäger gegen diese Form der Sonderabgabe geklagt. Die Männer aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus Bonn sind bis vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen.

Die Jagdabgabe in Höhe von 45 Euro pro Jahr soll üblicherweise Jagd und Jäger im Bundesland unterstützen, etwa indem das Geld in Bau und Instandhaltung von Schießständen fließt oder aber auch der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung zugutekommt. Als Sonderabgabe ist sie nur dann verfassungskonform, wenn die Jagdabgabe auch tatsächlich der Gruppe dient, die die Abgabe entrichten muss.

Ebenso wie die klagenden Jäger, hatte laut WDR auch das Oberverwaltungsgericht Münster Bedenken, ob diese Kriterien im Falle der Jagdabgabe zutreffen. Eine diesbezügliche Entscheidung bleibe allerdings aus, so ein Gerichtssprecher. Sowohl der Rhein-Sieg-Kreis als auch die Stadt Bonn haben schließlich ihre Zahlungsforderungen zurückgezogen – die Klagen der Jäger sind somit hinfällig.