Kein Grund zur Rotwild-Hatz

Kein Grund zur Rotwild-Hatz

Riesen Blamage für den Staatsforst in Mecklenburg-Vorpommern: Beim Ortstermin in Schuenhagen war von den erhöhten Wildschäden, mit denen dort die Aufhebung der Rotwild-Schonzeit begründet wurde, nichts zu sehen.

Hirschrudel
Hirschrudel

Umweltminister Till Backhaus hatte den Schonzeit-Erlass seiner Forstverwaltung umgehend aufgehoben, nachdem die Angelegenheit öffentlich geworden war. Nun kam es auch zum Ortstermin, den die Behörde vorher abgelehnt hatte.

Hans-Jürgen Patzer, Vorsitzender der Hegegemeinschaft: „Bei Begehung vor Ort konnten von der Forstpartie weder Schäden in genannter Höhe noch überhaupt frische Verbiss- oder Schälschäden durch Wild in den benannten Flächen gezeigt werden.“

„Der vorgestellte Wald“, schreibt Patzer im Portal Jawina, „wurde von den unabhängigen Sachverständigen als voll intakt und vollkommen ungefährdet angesehen.“ Zur Erinnerung: In der Begründung für die Schonzeitaufhebung hatte das Forstamt sich noch auf Gutachten berufen, die den Anteil der Schadflächen mit 54 bis 60 Prozent Verbiss beziffern.

Tatsächlich handelte es sich wohl um ein Verbissgutachten aus dem Jahr 2016. Und das Amt musste auch noch einen Rotwild-Abschuss auf einer Waldwiese einräumen, die eigentlich als Äsungsquelle dienen soll, damit das Wild nicht im angrenzenden Wald zu Schaden geht. Renommierte Wildbiologen wie Professor Sven Herzog halten die Bejagung auf solchen Äsungsflächen für eine Hauptursache vermehrter Verbiss- und Schälschäden.

Unterm Strich ist Hegering-Chef Patzer mit dem Ergebnis des Ortstermins zufrieden: „Glücklicherweise ist eine solche radikale Wald-vor-Wild-Haltung hier nicht allen Förstern zu eigen“, schreibt er auf Jawina.