Kein Alkohol vor und während der Jagd

Kein Alkohol vor und während der Jagd

Ein Jäger wurde auf der Fahrt ins Revier mit 1,6 Promille und einem Gewehr auf der Rückbank von der Polizei ERWISCHT.

Alkohol bei der Jagd schließt sich ebenso aus, wie Alkohol beim Autofahren
Alkohol bei der Jagd schließt sich ebenso aus, wie Alkohol beim Autofahren

Die Polizeiinspektion Neubrandenburg berichtet, dass am 26.08.2019 gegen 20:20 Uhr ein 64-jähriger Pkw-Fahrer von Beamten des Polizeireviers Friedland in Neddemin am Bahnhof kontrolliert wurde. Der Fahrer war den Beamten aufgefallen, da er beim Vorbeifahren vermeintlich aus einer Bierflasche getrunken hatte. 

Bei der Kontrolle stritt der Mann, der sichtlich nervös wirkte, ab, Alkohol konsumiert zu haben. Daraufhin wurde von den Beamten vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,6 Promille ergab.

Darüber hinaus wurde von den Beamten ein offen auf der Rückbank liegendes Gewehr festgestellt. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer Jäger ist und gerade auf dem Weg in sein Jagdrevier war. Eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis waren zwar vorhanden und wurde zur Kontrolle vorgelegt, dennoch wurde das ungeladene Gewehr aufgrund des ordnungsrechtlichen Verstoßes zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

Des Weiteren wurde auch der Führerschein eingezogen und die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer wurde anschließend zur Blutprobenentnahme ins Klinikum nach Neubrandenburg verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen.

Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Zudem wird die Jagdbehörde des Ordnungsamtes über den Sachverhalt informiert.