Kabinettsbeschluss zum Wolf – Zufriedenheit sieht anders aus

Kabinettsbeschluss zum Wolf – Zufriedenheit sieht anders aus

Klöckner: „Nur erster Schritt in die richtige Richtung.“

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) Quelle: BMEL/Photothek
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) Quelle: BMEL/Photothek

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sieht den heutigen Kabinettsbeschluss zum Wolf lediglich als einen „Schritt in die richtige Richtung“, der aufgrund der schwierigen Situation im ländlichen Raum dringend notwendig gewesen sei. Als Erfolg wird schon angesehen, „dass sich das Bundesumweltministerium letztlich doch bewegt hat“. Einigkeit in der „Causa Wolf“ sieht sicher anders aus – von Zufriedenheit über die neu geschaffene Situation kann längst noch keine Rede sein.

Sowohl „die Herabsetzung der Schadenschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur als auch die verbesserte Rechtsicherheit durch den möglichen Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels, auch wenn unklar ist, welcher Wolf den Schaden verursacht hat, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels seien in der Sache schon ein Fortschritt“, lässt das Landwirtschaftsministerium vernehmen.

Von einem besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Regionen, wo Wölfe schon dicht an die Wohngebiete herankommen, und dem Schutz der Weidetierhaltung ist die Rede. Das alles reicht dem BMEL jedoch bei weitem nicht aus. „Weitergehende Änderungen des Bundesnaturschutzgesetztes in dieser Sache sind dringend erforderlich“ und auch die Forderung nach einer „beschränkten Bestandskontrolle“ steht noch im Raum.

Mit dem BMU seien derartige Änderungen kurzfristig jedoch nicht zu machen gewesen. Trotzdem habe man sich vor dem Hintergrund der steigenden Wolfspopulation und den vermehrten Nutztierrissen dafür entschieden den Gesetzentwurf des BMU mitzutragen, um endlich das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen. Änderungen könne man dann in Zukunft im parlamentarischen Verfahren einbringen.  

Bei all der Uneinigkeit könnten böse Zungen gar von einem faulen Kompromiss sprechen, der heute das Bundeskabinett passiert hat. Klar ist, dass der Weg zu einem wirklich praxisgerechten „Wolfsgesetz“ noch viel Zündstoff in sich birgt – wenn es dieses jemals geben sollte. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Der Vollständigkeit halber hier noch die Erklärung der Bundeslandwirtschaftsministerin im Wortlaut:

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt den vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen hält BMEL eine Änderung des BNatSchG mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe e der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin für erforderlich. Damit würde die Entnahme einer begrenzten und behördlich spezifizierten Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG zugelassen. Nach Abschluss des laufenden Verfahrens zum Vorabentscheidungsersuchen des obersten finnischen Verwaltungsgerichts beim EuGH (Rechtssache C-674/17) ist eine Neubewertung der mit dieser Novellierung des BNatSchG erfolgenden Änderungen vorzunehmen.“