Jungwildrettung bleibt erlaubt
Jungwildrettungseinsätze vor 5:00 Uhr morgens bleiben auch dann erlaubt, wenn ansonsten eine Ausgangssperre gilt. Im Gesetz über die „Bundes-Notbremse“ sind ausdrücklich Ausnahmen von Ausgangssperren vorgesehen.

Wie Norddeutsche Wildtierrettung e.V. in einer Pressemeldung mitteilt, bleiben Jungwildrettungseinsätze vor 5:00 Uhr morgens auch dann erlaubt, wenn ansonsten eine Ausgangssperre gilt.
Jungwildrettung als Teil der Hege ist Jagdausübung und kann bei Einsatz von Wärmebildkameras nur in den frühen Morgenstunden stattfinden. Auf den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestand können sich Jungwildretter ausdrücklich berufen.
Hygieneregeln einhalten
Dass bei den Rettungseinsätzen ausreichende Abstände und die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten sind, bleibt selbstverständlich. Gegenüber Polizei und Ordnungsamt soll auf die Pressemitteilung verwiesen werden.