Junge Jägerin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Junge Jägerin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Bereits 2017 starb ein 81-jähriger Jäger während einer Drückjagd im Forst von Ballenstedt-Meisdorf durch einen Kopfschuss.

Drei Jäger bei einer Gesellschaftsjagd.
Drei Jäger bei einer Gesellschaftsjagd.

Der Fall, der ab Dienstag vor dem Amtsgericht Quedlinburg verhandelt wird, ereignete sich bereits im Jahr 2017. Bei einer Drückjagd in der Nähe des sachsen-anhaltinischen Ballenstedt-Meisdorf starb damals ein 81-jähriger Jäger an den Folgen einer Schussverletzung am Kopf, berichtet die Volksstimme.de.

Da am Unglücksort kein Projektil sichergestellt werden konnte und an der Jagd rund 100 Beteiligte mitgewirkt hatten, gestaltete sich die Ermittlungsarbeit der Polizei sehr schwierig und langwierig. Über 60 Jagdwaffen wurden sichergestellt und überprüft, nachdem der Jäger, der aus Niedersachsen stammte, tot an seinem Drückjagdstand aufgefunden worden war.

Nach Abschluss der Ermittlungen kristallisierte sich eine zum Unglückszeitpunkt erst 20-jährige Jägerin als mögliche Unglücksschützin heraus. Ihr wird vorgeworfen, dass sie beim Schuss auf einen Rothirsch nicht auf den zwingend notwendigen Kugelfang geachtet und somit den Tod des Jägers aus Niedersachsen fahrlässig herbeigeführt hat. Aufgrund des Alters der jungen Frau zum Tatzeitpunkt wird die Verhandlung von einem Jugendrichter geleitet.

Fünf Verhandlungstage bis zum 26. November wurden vom Gericht angesetzt, in denen 18 Zeugen und ein Sachverständiger gehört werden sollen. Darüber hinaus soll am 5. November ein Ortstermin in Meisdorf stattfinden.