„Jagdschein auch ohne Regelabfrage verlängern“

„Ein Jagdschein kann nach meiner Rechtsauffassung auch ohne Abfrage beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz verlängert werden“

„Die Regelabfrage bezieht sich auf Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen“

„Jagdschein auch ohne Regelabfrage verlängern“

„Das Waffenrecht ist nicht auf die Erteilung einer Jagderlaubnis anwendbar“

Waffenrechts-Experte Henrichmann kritisiert Vorgehen einiger Jagdbehörden

, betont er.

Die Regelabfrage bezieht sich auf Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen. Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis (Foto: mlz)
Die Regelabfrage bezieht sich auf Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen. Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis (Foto: mlz)

, resümiert er.

, unterstreicht Henrichmann.

„Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis“, stellt der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann klar. Der CDU-Innenpolitiker kritisiert damit das Vorgehen einiger Unterer Jagdbehörden in Hessen und anderen Bundesländern, die Medienberichten zufolge aktuell keine Jagdscheine verlängern. Erklärt werde dies mit dem geänderten Waffenrecht. Dies hält der CDU-Innenpolitiker für unbegründet.

Die Jagdbehörden berufen sich auf die sogenannte erweiterte Regelabfrage beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz, schreiben verschiedene Fachmedien. Demnach müssten die Genehmigungsbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung Informationen über die betreffende Person einholen. Dies sei aktuell aber nicht möglich.

Marc Henrichmann, MdB und Vorsitzender der Jägerstiftung natur+mensch (Foto: © CDU Kreisverband Coesfeld/teamfoto MARQUARDT GmbH)
Marc Henrichmann, MdB und Vorsitzender der Jägerstiftung natur+mensch (Foto: © CDU Kreisverband Coesfeld/teamfoto MARQUARDT GmbH)

In diesem Fall werde die Zuverlässigkeit regelmäßig geprüft. Wer lediglich seinen Jagdschein verlängere, besitze üblicherweise eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer „grünen WBK“. Dann sei ohnehin sichergestellt, dass der Jäger zuverlässig und persönlich geeignet sei, betont der CDU-Abgeordnete, der in seiner Fraktion zuständiger Berichterstatter für das Waffenrecht ist.

Unverständlich findet Henrichmann, dass alle Bundesländer über ein Jahr lang im Bundesrat auf eine Regelabfrage pochten, manche wie Schleswig-Holsteins Umweltminister Albrecht (B90/Grüne) nun aber kritisieren, die Anfragen könnten nicht zeitnah bearbeitet werden. Hier müssen die betreffenden Länder im Sinne der Jägerschaft schnellstens Sicherheit schaffen. „Unter Jägern hat diese Genehmigungspraxis für erhebliche Verunsicherung gesorgt“, stellt Henrichmann fest. 

Er befürchtet erhebliche Auswirkungen für Jäger, die bis zum 1. April ihren Jagdschein nicht fristgerecht verlängern können. So sei die Pacht eines Reviers häufig an einen gültigen Jagdschein gebunden. Auch könnte die Behörde die Waffenbesitzkarten widerrufen. Allerdings sei es nach Recherchen des Portals „Jagderleben“ in den meisten Bundesländern problemlos möglich, Jagdscheine zu verlängern.

 

Quelle: PM vom 04. März 2020, Berlin