Jagd und Natur kompakt: Der News-Überblick am 27.08.18

Jagd und Natur kompakt: Der News-Überblick am 27.08.18

Ermittlungen im Gänsejagd-Streit, Jäger darf Faustfeuerwaffen führen und toter Wolf in Feld entdeckt: Alles, was Sie heute aus Jagd und Natur wissen müssen im jagdlichen Nachrichtenüberblick.

Kanadagänse
Kanadagänse

Zahlreiche Anzeigen nach Gänsejagd-Streit in Nürnberg

Nachdem der Abschuss von acht Gänsen an einem Nürnberger Stausee einen heftigen Streit zwischen Tierschützern, Behörden und Jägern losgetreten hatte (wir berichteten), hat sich nun die Polizei eingeschaltet. Wie der Donaukurier berichtet, ermittelt die Polizei wegen der angezeigten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, aber auch wegen Sachbeschädigung und Beleidigung. Unbekannte hatten Plakate mit Beleidigungen gegen Verantwortliche der Stadt am See angebracht sowie Mülleimer und Sitzbänke beschmiert. Der Deutsche Tierschutzbund hat jetzt zudem Anzeige gegen zwei Jäger erstattet, die mit dem Abschuss beauftragt worden waren.

Der zweite Bürgermeister der Stadt Nürnberg, Christian Vogel (SPD), hatte nach der Jagd zahlreiche Morddrohungen erhalten. Daher zieht auch er dem Bericht zufolge juristische Schritte in Erwägung. Zuvor hatte die Tierrechtsorganisation Peta die Hasskampagne gegen Vogel weiter befeuert (wir berichteten). Die Aktivisten warfen ihm öffentlich „moralische Verkommenheit“ vor. Gegen Vogel laufen ebenfalls mehrere Anzeigen.

Gerichtsurteil: Jäger darf Faustfeuerwaffen führen

Ein Jäger in Oberösterreich erhält nun doch einen Waffenpass zum Führen von Faustfeuerwaffen bei der Wildschweinjagd, wie diepresse.com schreibt. Er hatte erklärt, eine solche Waffe zu benötigen, um sich und seinen Jagdhund vor Schwarzwild zu schützen. Zunächst hatte das Landesverwaltungsgericht ihm den Waffenpass verweigert. Das Verwaltungsgericht entschied jetzt: Die erste Instanz habe sich nicht ausreichend mit der Argumentation des Jägers befasst.

Dieser ist an zwei Tagen jährlich an Gesellschaftsjagden beteiligt, bei denen rund 400 Wildschweine zur Strecke gebracht werden. Etwa 30 Nachsuchen müssen er und seine Kollegen dabei mit ihren Hunden durchführen. Gerade dann können die Wildschweine besonders gefährlich werden, wie einer seiner Jagdkollegen bereits erfahren musste: Er wurde von einem Keiler umgeworfen und schwer an Oberschenkel und Gesäß verletzt.

Eine Langwaffe könne er mit der Hundeleine in der Hand nicht verwenden, ist das Verwaltungsgericht überzeugt. Weil der Einsatz von Faustfeuerwaffen notwendig sei, um die Gefahr durch angreifende Wildschweine abwehren zu können, sei „dem Beschwerdeführer ein Waffenpass auszustellen“.

Erst im vergangenen Jahr hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Jagdaufseher aus Niederösterreich nach einem langjährigen Rechtsstreit das Recht zugesprochen, einen Waffenpass zu erhalten und somit eine Kurzwaffe bei der Nachsuche führen zu dürfen. Das Urteil galt als richtungsweisend – auch für die Landesjagdgesetze anderer Bundesländer in Österreich (wir berichteten).

Foto: Dieter Hopf
Foto: Dieter Hopf

Neuer „Aktionsplan Wolf“: Jurist bezweifelt Rechtmäßigkeit

Verstößt der neue „Bayerische Aktionsplan Wolf“ gegen geltendes Recht? Ein hochrangiger Jurist meint: ja. In der Süddeutschen Zeitung erklärte Rainer Wolf, Spezialist für Umwelt- und Naturschutzrecht, der geplante Aktionsplan sei nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Er bezieht sich auf den neuen Entwurf des Aktionsplans, den die bayerische Staatsregierung aktuell Verbänden und Organisationen vorgelegt hat (wir berichteten). Darin heißt es, die Wolfspopulation sei auf „das artenschutzrechtlich Erforderliche zu begrenzen“ – auch Abschüsse sieht der Plan vor. Jurist Wolf meint, Naturschutzverbände könnten mit guten Erfolgsaussichten klagen, falls die Regierung in Bayern auf dieser Basis den Abschuss eines Wolfs oder eines Rudels anordnen sollte.

Der eilig erneuerte Aktionsplan ist eine unmittelbare Reaktion auf die genetische Untersuchung nach den ersten beiden Nutztierrissen im Landkreis Oberallgäu. In beiden Fällen hatten DNA-Tests eindeutig ergeben, dass die Kälber von Wölfen getötet worden waren.

Toter Wolf in Rübenfeld entdeckt

Auch in Norddeutschland sind Wölfe ein Streitthema (wir berichteten). Einen von ihnen hat ein Landwirt jetzt bei Dahlem (Kreis Lüneburg) entdeckt: Das Tier lag tot in seinem Rübenfeld. Gegen 11 Uhr morgens benachrichtigte der Bauer mopo.de zufolge die Polizei. Die Beamten fanden anhand von Blutspuren auf der Fahrbahn heraus, dass der Wolf vermutlich in der Nacht mit einem Auto kollidiert war. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen sei das Tier nach dem Aufprall noch 200 Meter verletzt weitergelaufen, bis es schließlich in dem Feld verendete. Der Fahrer flüchtete daraufhin vom Unfallort.