Jagd auf Elefanten und Nashörner soll legalisiert werden

Jagd auf Elefanten und Nashörner soll legalisiert werden

Vom 17. bis zum 28. August findet die „CITES-Konferenz“ in Genf statt. Die im Turnus von drei Jahren stattfindende „Welt-Artenschutz-Konferenz“ (World Wildlife Conference) wirft ihre Schatten voraus und sorgt schon vor ihrem Beginn für reichlich Zündstoff, gerade bei diversen Tierschutzorganisationen.

Elefant und Nashörner
Elefant und Nashörner

Vom 17. bis zum 28. August konferieren die 183 Vertragsparteien des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten“ (CITES) über Resolutionen zur Ausweitung und weiteren Stärkung des globalen Handels mit wildlebenden Tieren im schweizerischen Genf.

„CITES legt die Regeln für den internationalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen fest. Es ist ein wirksames Instrument, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten und auf den raschen Verlust der biologischen Vielfalt zu reagieren, indem Rückgänge bei Wildtierpopulationen verhindert und rückgängig gemacht werden. Die diesjährige Konferenz wird sich auf die Stärkung bestehender Regeln und Standards konzentrieren und gleichzeitig die Vorteile des CITES-Reglements auf zusätzliche Pflanzen und Tiere ausweiten, die durch menschliche Aktivitäten bedroht sind“, sagte CITES-Generalsekretärin Ivonne Higuero.

Die Regierungen der teilnehmenden Nationen legten im Vorfeld insgesamt 56 neue Vorschläge zur Änderung des Schutzniveaus vor, das CITES für wildlebende Tier- und Pflanzenarten im internationalen Handel vorsieht. Mit vielen dieser Vorschläge soll sichergestellt werden, dass der Handel mit gefährdeten Arten nachhaltig bleibt, indem Handelsgenehmigungen über eine CITES-Liste in Anhang II verlangt werden. Andere empfehlen, jeglichen Handel mit Exemplaren von Arten, die vom Aussterben bedroht sind, zu verbieten, indem sie in Anhang I aufgeführt werden. Wieder andere wollen nachweisen, dass sich eine Population stabilisiert oder vergrößert hat und sicher von Anhang I nach Anhang II überführt werden kann.

Das größte Konfliktpotenzial bergen die Vorschläge von Sambia und Namibia:

Sambia schlägt vor, seine Elefantenpopulation von Anhang I auf Anhang II herunterzulisten, da die Population nicht mehr die Kriterien erfüllt, um unter die scharfen Schutzmaßnahmen des Anhangs I zu fallen. Die Population sei mit derzeit etwa 27.000 Elefanten stabil.

Erlaubt wäre bei einer Listung in Anhang II:

1. Handel mit registriertem Rohelfenbein (Stoßzähne und Stücke) zu kommerziellen Zwecken nur nach CITES-Zulassung mit Handelspartnern, die nicht wieder exportieren;

2. Handel mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken;

3. Handel mit Häuten und Lederwaren.

Mit den erzielten Gewinnen will Sambia den Schutz seiner Population an Afrikanischen Elefanten nachhaltig fördern.

Namibia will, adäquat zu den sambischen Elefanten, die Population der Breitmaulnashörner von Anhang I in Anhang II überführen, zum ausschließlichen Zweck der Ermöglichung des internationalen Handels mit:

1. lebenden Tieren zu geeigneten und annehmbaren Bestimmungsorten;

2. Jagdtrophäen.

Auch Namibia begründet seinen Vorstoß mit der Größe der vorhandenen Nashornpopulation. Nach Südafrika habe Namibia das zweitgrößte Vorkommen an Breitmaulnashörnern weltweit.

Darüber hinaus möchten Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe den Handel mit registrierten Elfenbeinbeständen für von CITES geprüfte Partner ermöglichen. Sie schlagen dazu vor, eine Anmerkung ändern, die, obwohl ihre Elefantenpopulationen in Anhang II aufgeführt sind, derzeit den Handel untersagt.

Dagegen schlägt eine Gruppe von 10 Ländern (Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Kenia und Liberia, Niger, Nigeria, Sudan, Arabische Republik Syrien und Togo) vor, die Elefantenpopulation von Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe von Anhang II nach Anhang I zu verlegen.

Die Verhandlungen in Genf werden also spannend, da eine Listung in Anhang I oder II auf den CITES-Konferenzen mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss.

Wir werden berichten, wie die Entscheidungen ausfallen.