Jägerin nach tödlichem Jagdunfall freigesprochen

Jägerin nach tödlichem Jagdunfall freigesprochen

Es konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der tödliche Schuss von der 22-Jährigen abgegeben wurde, heisst es in der Urteilsbegründung.

Im Zweifel für die Angeklagte.
Im Zweifel für die Angeklagte.

Das Amtsgericht Quedlinburg hat am Mittwoch (04.12.2019) die 22-jährige Jägerin freigesprochen, der zur Last gelegt worden war, einen 81-jährigen Mitjäger während einer Drückjagd im Jahre 2017 durch einen Kopfschuss getötet zu haben. Das berichtet der MDR Sachsen-Anhalt. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung.

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass die Jägerin eine Verwarnung bekommen sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten solle.

Jugendrichter Theo Buß folgte mit seinem Freispruch dem Plädoyer des Verteidigers Markus Bauer, wonach während der Verhandlung kein stichhaltiger Beweis dafür erbracht werden konnte, dass die 22-jährige Luisa P. den tödlichen Schuss abgegeben hatte (wir berichteten).