Islandfohlen mit Wildschwein verwechselt

Islandfohlen mit Wildschwein verwechselt

Tragisches Fehlverhalten eines Jägers führte zum Tod eines Islandfohlens im nordrhein-westfälischen BLANKENHEIM: Der Jäger erschoss versehentlich das viereinhalb Monate alte Tier auf einer Pferdekoppel.

Islandpferd
Islandpferd

Jeder passionierte Waidmann hat es in seinem Jägerleben bestimmt schon einmal erlebt: Nach dem nächtlichen Schuss im Schein des Mondes lag nicht der als reif angesprochene Keiler auf der Schwarte, sondern ein Frischling von 20 Kilogramm. Kann passieren, wir sind ja alle nur Menschen. Aber was sich bei der nächtlichen Jagd auf Schwarzwild in einem Revier nahe der kleinen Eifel-Gemeinde Blankenheim ereignete, das darf einfach nicht passieren. Es ist wieder nur Wasser auf die Mühlen derer, die die „Hobbyjagd“ lieber heute als morgen verboten sehen wollen.

Nach „EXPRESS“-Informationen sprach ein Jagdgast, der aus dem Ruhrgebiet stammen soll, ein viereinhalb Monate altes Islandpferd als Wildsau an und schoss. Doch anstelle eines toten Wildschweins lag das mit einem sauberen Schuss getötete Islandfohlen in einer Senke auf seiner Koppel, wo es zusammen mit anderen Pferden gestanden hatte. Der Hochsitz befand sich dabei in einer Entfernung von rund 70 Metern.

Die Besitzerin fand am nächsten Morgen das tote Tier und verständigte die Polizei. „Man konnte erkennen, dass es eine großkalibrige Waffe war, vermutlich ein Jagdgewehr“, zitiert EXPRESS einen Polizeisprecher. Der mutmaßliche Schütze räumte auch später gegenüber der Polizei ein, dass er ein Wildschwein beschossen habe. Als er am vermeintlichen Anschuss jedoch nichts finden konnte, fuhr er nach Hause – ohne wenigstens mit einem brauchbaren Hund eine Kontrollsuche gemacht zu haben. Allein das sagt schon viel über den „Jäger“ aus.

Nun ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung und gibt an, dass die Besitzerin von dem Mann bereits mehrere tausend Euro als Entschädigung erhalten habe. Anzeige erstattete sie nicht, sodass der Schütze sogar ohne weitere Konsequenzen davonkommen könnte, da eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Sicher ist jedoch, dass der Mann, jedenfalls in diesem Revier, so schnell nicht mehr jagen wird. Der zuständige Jagdpächter hat wohl seine Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen.

Die offene Frage ist jetzt, ob jemand, der ein Pferd nicht von einem Wildschwein unterscheiden kann, überhaupt noch jagen sollte. Denn wenn Erfahrung, Können und Licht nicht ausreichen, hat der Zeigefinger gerade zu bleiben. Ohne Wenn und Aber.