Illegaler Vogelfang mit Netzen

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Osnabrück vom 21. Oktober 2019

Illegaler Vogelfang mit Netzen

Polizei ermittelt wegen Tierquälerei und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Singvogel in Japannetz
Singvogel in Japannetz

Am Samstagnachmittag wurde die Polizei zum Flugplatz Melle-Grönegau gerufen. Passanten hatten in einem Baumbestand, nahe des Hangars, ein großflächig gespanntes Nylonnetz gefunden. Bei dem Netz handelte es sich um ein sogenanntes Japannetz, ein Fangnetz für Wild- und Singvögel jeder Art.

Es besteht aus sehr dünnen Kunststofffäden und ist für Vögel und Fledermäuse fast unsichtbar. Bis zum Eintreffen der Polizei hatten die Zeugen bereits vier gefangene Vögel lebend befreien können. Im Nahbereich wurde ein weiteres, grobmaschigeres Fangnetz in Bodennähe gefunden. In diesem grünen Netz hatte sich zum Glück noch kein Vogel verfangen. Des Weiteren wurde ein Netzknäul aufgefunden – augenscheinlich ein bereits gebrauchtes Japannetz. Das legt die Vermutung nahe, dass der illegale Vogelfang bereits längere Zeit stattgefunden haben könnte.

Das Fangen von Vögeln ist in der EU seit Anfang der 1980er Jahre grundsätzlich verboten. Die aufgefundenen Netze fangen ungezielt und zufällig und sind dabei eine Gefahrenquelle für besonders aktive Vögel, die sich nach dem Fang in ihnen selbst erdrosseln können.

Ein legaler Einsatz der Netze findet nur für wissenschaftliche Untersuchungen, u. a. zur Vogelberingung, statt. Zur Wahrung des Tierschutzes werden die Netze in diesen Fällen in kurzen Zeiträumen kontrolliert.

Die Polizei Melle ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen Tier- und Naturschutzgesetze. Sie bittet Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonst Hinweise geben können, sich unter 05422/920600 zu melden.