Hund schießt auf Jäger: Waffen weg

Hund schießt auf Jäger: Waffen weg

Verwaltungsgericht bestätigt Zweifel an der Zuverlässigkeit eines bayerischen Jägers.

Jäger mit Hund
Jäger mit Hund

Der Jäger, der im November 2016 von seinem Hund angeschossen wurde, ist nun wohl endgültig seine Waffen los. Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Entscheidung der Jagdbehörde.

Klar ist: Wer geladene Waffen unverpackt im Auto durch die Gegend fährt, riskiert die Waffenbesitzkarte auch schon dann, wenn es nicht zu kuriosen (und brandgefährlichen) Zwischenfällen kommt. Wenn es tatsächlich gekracht hat, ist die Rechtslage ohnehin eindeutig, befanden die Richter.

Die zuständige Kreisjagdbehörde hatte nach dem Vorfall die Waffenbesitzkarte eingezogen und den Jagdschein des Hundebesitzers nicht verlängert: Wegen Zweifeln an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Dagegen hatte der Mann geklagt. Ob er in die Berufung gehen wird, ist unbekannt.