Hessens Waffenbehörden genehmigen Schalldämpfer weiterhin

Pressemitteilung des Landesjagdverbands Hessen e. V. vom 30. August 2019

Hessens Waffenbehörden genehmigen Schalldämpfer weiterhin

Das Hessische Innenministerium teilte heute in einer Pressemeldung mit, dass Schalldämpfer in Hessen bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (vorraussichtlich im Dezember 2019) weiterhin genehmigt und eingetragen werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hatte zeitweise für Rechtsunsicherheiten gesorgt.

Eine Repetierbüchse mit Schalldämpfer
Eine Repetierbüchse mit Schalldämpfer

Durch den stetigen Einsatz des Landesjagdverbandes und den in der Pressemeldung angekündigten Erlass des Hessischen Innenministeriums besteht nun in Hessen endlich Rechtssicherheit für die Jägerinnen und Jäger beim Einsatz von Schalldämpfern auf hochwildtauglichen Langwaffen.

Wichtig: Bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes sollten sich Jägerinnen und Jäger, die in anderen Bundesländern jagen möchten, über die dortige Rechtslage erkundigen. Denn erst nachdem das neue Waffenrecht Gültigkeit erlangt, wird es keinen Flickenteppich mehr geben, wonach in einem Bundesland Schalldämpfer erlaubt sind und in anderen nicht.

Für die Nutzung von Nachtzielvorsatzgeräten soll im noch zu ändernden Waffengesetz ebenfalls der Weg geebnet werden. Allerdings müssen dazu noch das Bundesjagdgesetz und ggf. die Jagdgesetze der Länder angepasst werden, damit der Einsatz, der bisher unter die „sachlichen Verbote“ fällt, möglich ist.

Bis das geplante neue Waffengesetz in Kraft tritt, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Pressemeldung zum Erlass veröffentlicht, nachdem in Hessen Schalldämpfer für Jagdlangwaffen mit Zentralfeuermunition weiterhin genehmigt werden:

Staatssekretär Dr. Stefan Heck:
„Erleichterungen für hessische Jägerinnen und Jäger“
Hessens Waffenbehörden genehmigen Schalldämpfer / Schutz der Gesundheit

Wiesbaden. Dr. Stefan Heck, Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, hat die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen des Waffengesetzes begrüßt. Der Entwurf enthält zahlreiche Erleichterungen für die Jagdausübung. Künftig sollen Schalldämpfer für Jagdlangwaffen mit Zentralfeuermunition vom jagdlichen Grundbedürfnis weiterhin umfasst sein. Darüber hinaus soll das waffenrechtliche Verbot der Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten aufgehoben werden. Hessen hat seine Waffenbehörden bereits angewiesen, im Vorgriff auf das neue Gesetz, Anträge auf jagdliche Nutzung eines Schalldämpfers zu genehmigen.

„Ich freue mich, dass die Bundesregierung die wichtigen Anliegen aufgegriffen hat. Hessen wird die Änderung im anstehenden Bundesratsverfahren aktiv unterstützen, denn sie bringen Erleichterungen und dienen letztendlich der Gesundheit unserer hessischen Jägerinnen und Jäger. Der Einsatz von Schalldämpfern dient dem Schallschutz bei der Jagd, während Nachtsichtvorsatzgeräte für die Bejagung von Schwarzwild und zur präventiven Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest benötigt werden. Unsere Jägerinnen und Jäger leisten einen wichtigen Beitrag in der Wildhege- und Naturpflege und können sich der Unterstützung durch die Hessische Landesregierung sicher sein“, so Staatssekretär Dr. Stefan Heck.

Der Entwurf des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes soll die sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 umsetzen. Die Richtlinie erschwert den illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen, außerdem sollen sämtliche Schusswaffen von der Herstellung bis zur Vernichtung besser kontrolliert werden können. Der Entwurf enthält aber darüber hinaus auch die beiden aufgeführten Erleichterungen für die Jagdausübung. Die Schalldämpfer sollen künftig durch den Inhaber eines gültigen Jagdscheins ohne gesonderte Erlaubnis erworben, besessen und für die Jagd genutzt werden können. Die gesetzliche Änderung war wegen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2018 notwendig geworden, das die Zulässigkeit der Schalldämpfernutzung verneint hatte. Zudem soll nach Beschluss der Bundesregierung das waffenrechtliche Verbot der Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten durch Änderung des § 40 Absatz 3 des Waffengesetzes aufgehoben werden.

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, zeigte sich ebenfalls erfreut: „Mit Inkrafttreten der Änderungen im Waffengesetz herrscht endlich Rechtssicherheit für die Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Einen Flickenteppich, nachdem in einem Bundesland Schalldämpfer erlaubt sind und in anderen nicht, gibt es dann nicht mehr. Wer hier einen Schalldämpfer erworben und eingetragen hat, kann ihn künftig auch in allen anderen Bundesländern nutzen. Zudem sind durch den aktuell vorliegenden Erlass des HMdIS Schalldämpfer für Jägerinnen und Jäger in Hessen zu genehmigen und einzutragen, so dass erfreulicherweise bereits jetzt eine einheitliche Handhabung gewährleistet ist.“

Hessen hat seine Waffenbehörden per Erlass angewiesen, im Vorgriff auf das neue Gesetz bis zum Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG (voraussichtlich im Dezember 2019) Anträge auf jagdliche Nutzung eines Schalldämpfers zu genehmigen.