Hessens Jäger in Wartestellung

Hessens Jäger in Wartestellung

Änderung des Waffengesetzes: Aktuell werden in Hessen keine Jagdscheine erteilt oder verlängert

Die Ausstellung „vorläufiger“ Jagdscheine ist rechtlich nicht möglich (Archivfoto/Quelle: Markus Stifter)
Die Ausstellung „vorläufiger“ Jagdscheine ist rechtlich nicht möglich (Archivfoto/Quelle: Markus Stifter)

Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen muss.

Momentan würde nach einem Weg gesucht, die erforderliche Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich bewerkstelligen zu können.

Es sei rechtlich nicht möglich, beispielsweise “vorläufige Jagdscheine” auszustellen.

Bereits im vergangenen Jahr hat der LJV Hessen behördlicherseits auf diese Problempunkte hingewiesen und wird nun mit Nachdruck die Umsetzung verfolgen.