Hegeabschuss mit fatalen Folgen

Hegeabschuss mit fatalen Folgen

Wie einen unbescholtenen Franken im Herbst seines Jägerlebens die ganze Härte des Gesetzes trifft.

Nach seiner Verurteilung muss ein 76-jähriger Waidmann seine Flinte gezwungenermaßen an den Nagel hängen.
Nach seiner Verurteilung muss ein 76-jähriger Waidmann seine Flinte gezwungenermaßen an den Nagel hängen.

Neuigkeiten aus Absurdistan: Während im bayerischen Staatsforst Schonzeiten und Abschusspläne zunehmend ins Unverbindliche verkommen, soll ein alter Mann aus Franken Jagdschein und Waffen verlieren, weil er einen kranken Hirsch erlegte, obwohl das Abschuss-Soll bereits erfüllt war. 

Der Fall erregt nicht nur Jäger, sondern auch die Publikumspresse: „Jagdskandal“ titelt der „Münchner Merkur“ und erinnert daran, dass der Staatsforstbetrieb Oberammergau mit gerade einmal 10.000 Euro Bußgeld davonkam, als dort 68 Stück Rotwild über Limit erlegt wurden. 

Im Fall Oberammergau war es der dritte Verstoß in Folge. Bei dem alten Herrn aus Franken der erste Regelverstoß in über 50 Jäger-Jahren. 40 Jahre lang war der heute 76-Jährige Jagdaufseher, 30 Jahre lang Leiter seiner Rotwild-Hegegemeinschaft im Spessart. Nun ist er vorbestraft wegen Jagdwilderei und muss seine Waffen abgeben. 

Der wohl größte Fehler des als „hirschgerecht“ bekannten Waidmanns: Er ließ der „Gerechtigkeit“ ihren Lauf, bis es zu spät war für rechtliche Gegenwehr. Er akzeptierte den Strafbefehl über 60 Tagessätze und merkte erst später, dass damit auch der Entzug der Waffenbesitzkarte besiegelt ist. 

Dass der so Verurteilte den gebrochenen Unterkiefer des erlegten Tieres als Beweis für einen Hegeabschuss anbietet, interessiert da nicht mehr. Verendet wäre der Hirsch wohl so oder so. Aber nicht im Knall, sondern elend verhungert. 

Zur Erinnerung: Ebenfalls in Unterfranken, im Staatsrevier Edelmannsberg, wurden im Sommer 2017 auf einer einzigen Drückjagd 58 Stück Rehwild über Jahressoll erlegt. Die Verantwortlichen verteidigten dies seinerzeit mit dem Argument, dass damit eben der Abschussplan für drei Jahre ausgeschöpft worden sei. Bei Rotwild wird jedoch pro Jahr geplant und gerechnet. So blieb dem Jäger aus Burgsinn auch dieses amtlich bestätigte Schlupfloch versperrt.