Heckler & Koch macht (doch) das Rennen

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Vergabeverfahren Sturmgewehr: C.G. Haenel vom Vergabeverfahren ausgeschlossen

Aktuell nutzt die Bundeswehr noch das Sturmgewehr G 36 als Standartwaffe. Hier ein Bild aus einer Waffenkammer (Beispielbild: iStock/ huettenhoelscher)
Aktuell nutzt die Bundeswehr noch das Sturmgewehr G 36 als Standartwaffe. Hier ein Bild aus einer Waffenkammer (Beispielbild: iStock/ huettenhoelscher)

Die Firma C.G. Haenel ist aufgrund von Patentverletzungen vom weiteren Vergabeverfahren zur Ausrüstung der Bundeswehr mit einem neuen Sturmgewehr ausgeschlossen worden. Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen, teilt das Bundesministerium der Verteidigung bereits am Dienstag (02.03.2021) mit.

Zur Begründung des Bundesministeriums der Verteidigung:

Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt.

Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Das Ergebnis dieser Bewertung durch Gutachter ergab die Feststellung einer Patentverletzung.

Der Firma C.G. Haenel sei nach Vorlage der Gutachten die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt worden. Diese sei auch zeitgerecht eingegangen, wurde eingehend geprüft und floss in die Gesamtbewertung ein.

Unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Aspekte kam das Verteidigungsministerium dann schlussendlich zu dem Ergebnis, dass das Angebot der Firma C.G Haenel wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.

Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen.

So ist es jetzt wohl schon beschlossene Sache, dass der Waffenhersteller Heckler & Koch aus Oberndorf seine bereits über 60-jährige Geschichte als Lieferant von Sturmgewehren für die Bundeswehr fortsetzen wird.