Großes Schweigen nach EU-Ja zur Wolfsjagd

Großes Schweigen nach EU-Ja zur Wolfsjagd

Üblicherweise folgen auf schlechte Nachrichten zum Rechtsschutz der Raubtiere kollektive Proteste aus der Pro-Wolf-Gemeinde. Nachdem EU-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe vergangene Woche die finnische Lizenzjagd für rechtmäßig erklärte, ist es jedoch erstaunlich still geblieben. 

Wolf
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Wie berichtet hat der aus Dänemark stammende Jura-Professor letzte Woche seine mit Spannung erwartete Stellungnahme zur finnischen Wolfsjagd abgegeben. Finnlands oberstes Verwaltungsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof eine Klage von Tierschutzverbänden gegen die dortige Lizenzjagd zur Prüfung vorgelegt.

Saugmandsgaard hält die Lizenzjagd für zulässig, wenn diese den günstigen Erhaltungszustand der strengstens geschützten Art Wolf (Canis lupus) nicht gefährdet. Dies sei durch das in Finnland praktizierte Wolfsmanagement gewährleistet. Nach offizieller Zählung aus dem Jahr 2018 leben in Finnland 20 Rudel mit maximal 122 Tieren. Einen Mindestbestand von 80 Wölfen halten Behörden und Regierung für ausreichend, um die Existenz der Art zu sichern.

Unumstritten ist nach der jüngsten Stellungnahme des Generalanwalts die auch in Schweden gängige Praxis, die Rentierweiden im nördlichen Skandinavien wolfsfrei zu halten. Der Schutz traditioneller Landnutzung gehört ebenso zum finnischen Wolfsmanagement wie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Wolfsregionen.

Obwohl sich die Feststellungen des EU-Anwalts unschwer auf Deutschland und andere EU-Länder übertragen lassen, finden sie – wie eingangs erwähnt – in der deutschen Pro-Wolf-Szene bisher kaum Beachtung. Zumindest nicht öffentlich, was durchaus Anlass zu Spekulationen gibt: Bisher wird in diesen Kreisen sogar der Abschuss von Problemwölfen und Mischlingen unter Berufung auf den strengen EU-Artenschutz für rechtswidrig erklärt.

Die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird frühestens im kommenden Herbst erwartet. Folgen die Richter dem Generalanwalt (was in den allermeisten Verfahren passiert), wären Verweise auf Europa-Recht in der Auseinandersetzung um wolfsfreie Zonen und Bestandsregulierung in Deutschland wohl hinfällig.

Allerdings fehlt in Deutschland nach wie vor ein nationaler Managementplan, der Abschüsse, Bestandsgrößen und wolfsfreie Gebiete klar definiert. Genau dies – so beim EU-Generalanwalt nachzulesen – ist unabdingbar, um die Vereinbarkeit mit europäischem Artenschutzrecht zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des Generalanwalts im Wortlaut finden Sie hier.