Freie Büchse für Waldbauern

Freie Büchse für Waldbauern

NABU & Co. wollen in Brandenburg Hegegemeinschaften und Abschusspläne abschaffen 

Rothirsche vor einem Hochsitz über eine Freifläche im winterlichen Wald wechselnd (Foto: iStock/Jevtic)
Rothirsche vor einem Hochsitz über eine Freifläche im winterlichen Wald wechselnd (Foto: iStock/Jevtic)

Hegegemeinschaften und Abschusspläne fürs Schalenwild abschaffen, Kirrungen sowie die Jagd auf Raubwild und Wasservögel verbieten: Das – und noch viel mehr – erwarten Forst- und Umwelt-Verbände aus Brandenburg unter NABU-Federführung vom neuen Jagdgesetz.

Unter Berufung auf den notwendigen Waldumbau und unter Beteiligung des Ökologischen Jagdverbands (ÖJV) fordern die Autoren die freie Jagd für Waldbesitzer: „Diejenigen Eigentümer, die ihren Wald zu einem klimastabilen Ökosystem entwickeln wollen, müssen dafür die Möglichkeit erhalten.“

Die Mindestgröße für Eigenjagdbezirke soll dazu von 75 auf 1 (einen!) Hektar reduziert werden. Das sei durch Änderung der Eigenjagd-Größe im Landesjagdgesetz möglich. Wörtlich: „Jeder Eigentümer/Besitzer muss – unabhängig von der Flächengröße bzw. ab 1 ha und geeigneter Flächenform – auf seinem Eigentum/Besitz jagen dürfen.“

Jagdrechtsinhaber der alten Ordnung sollen hingegen sogar Übergriffe dulden: „Die Bejagung durch größere Treibjagden wird von benachbarten Jägern oft dadurch unmöglich gemacht, indem das Überjagen von Hunden über die Grenze nicht geduldet wird. Hier ist eine Duldungsverpflichtung ins Gesetz aufzunehmen, damit effektive Jagden mit Hunden möglich werden.“

Neben freier Bahn für schlecht geführte Meuten verlangt die NABU-Allianz Abschaffung der Hegegemeinschaften: „Es braucht keine gesetzliche Etablierung von Hegegemeinschaften, die nur darauf

ausgerichtet sind, viele Hirsche mit großen Trophäen heranwachsen zu lassen.“  Freie Büchse auf Schalenwild ist aus solcher Sicht nur logisch: „Die gesetzliche Abschussplanung verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand und ist nicht gerechtfertigt.“

Ministeriale und Abgeordnete, an die sich der Forderungskatalog richtet, erfahren obendrein, dass sogar die Schweinepest durch Jägerhand verbreitet werde: „Die Verabreichung von Futter muss untersagt werden. Das gilt insbesondere für die sog. Kirrung, der Fütterung zum Zwecke der Bejagung. Diese Kirrungen, also das Verbringen von zusätzlichem Futter in die Landschaft, ist ein wesentlicher Grund für die aktuell extrem problematische Situation beim Schwarzwild im Zusammenhang mit der ASP.“

So wie Jäger interessieren dürfte, dass sie das Sauenproblem herbeigefüttert hätten, sollten Bauern darauf vorbereitet sein, dass ihre Felder der Wildgänsemast dienen: „Für die Jagd auf Wasserwild und Raubwild gibt es nur wenige Fälle, in denen sie erforderlich und legitim ist. Dies ist ggf. regional und periodisch entsprechend den Erfordernissen neu festzulegen. Die Jagd auf Zugvögel muss komplett verboten werden.“

Logisch irgendwie, dass auch die Jägerprüfung der neuen brandenburgischen Ordnung anzupassen wäre: „Das Prüfungsmonopol des Landesjagdverbandes ist abzuschaffen und durch Gremien zu ersetzen, welche das gesamte Spektrum der mit Wald und Jagd befassten Verbände und Institutionen, ähnlich dem Forstausschuss oder Jagdbeirat widerspiegeln.“

 

Zum Nachlesen:

https://brandenburg.nabu.de/imperia/md/content/brandenburg2/2020-12-15_stellungnahme_novellierung_ljagdg.pdf