FLI bestätigt ASP-Ausbruch in Brandenburg

FLI bestätigt ASP-Ausbruch in Brandenburg

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland. Kontaminiertes Wildschwein bereits vor Wochen infiziert. 

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf der Pressekonferenz zur Bestätigung des ASP-Verdachts in Brandenburg (Quelle: Screenshot)
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf der Pressekonferenz zur Bestätigung des ASP-Verdachts in Brandenburg (Quelle: Screenshot)

Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies spezifische Genomsequenzen des ASP-Virus in den vor Ort entnommenen Proben nach. Das Nationale Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bestätigte den Befund am 10.09.2020 anhand von drei Proben, die in der vergangenen Nacht auf die Insel Riems verbracht und alle eindeutig positiv getestet worden sind. Es handelt sich um den ersten Fall von ASP in Deutschland.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gab dies heute Vormittag auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt.

Beprobt wurden aufgefundene Knochen des weitgehend verwesten Kadavers. Aufgrund des Zustandes des aufgefundenen Wildschweins ist davon auszugehen, dass sich dieses bereits vor einigen Wochen infiziert hat, führt das FLI weiter aus.

Das Risiko einer Einschleppung des Erregers nach Deutschland wurde nach Einschätzung des FLI als hoch eingestuft. Die räumliche Entfernung zum letzten bestätigten Fall von ASP in Polen beträgt nur 30 km.

Die Nähe zur deutsch-polnischen Grenze von etwa 6 km macht es wahrscheinlich, dass das infizierte Wildschwein trotz aller zuvor getroffenen Schutzmaßnahmen, über Polen nach Brandenburg einwanderte. Eine Einschleppung durch den Menschen über kontaminierte Lebensmittel kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort müssen nun die notwendigen Maßnahmen einleiten. In einer Pressekonferenz von heute 12 Uhr, führte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher sowie der zuständige Landesveterinär dazu aus, dass zur Stunde eine so genannte „vorläufige Gefährdungszone“ mit einem Radius von ca. 15 Kilometern um den Fundort des kontaminierten Wildschweins, identifiziert wird. Hinzu komme die Ausweisung und Einzäunung einer Kernzone, die einen 3 Kilometer umfassenden Radius um die Fundstelle umfassen wird und in die es ein Betretungsverbot geben wird, um eine weitere Verbreitung durch Dritte zu vermeiden.

In einer vom brandenburgischen Verbraucherschutzministerium noch provisorisch ausgewiesenen Restriktionszone, die sich über die Kreise Spree-Neiße und Oder-Spree sowie nach Polen hinein erstreckt, befinden sich auf deutscher Seite zwei größere Schweinemastbetriebe und ca. ein Dutzend kleinerer Betriebe, von denen manche nur ein bis zwei Schweine halten.

In dieser Restriktionszone könne es zu Einschränkungen des landwirtschaftlichen Betriebes kommen, beispielsweise zu Verboten der Aberntung von Maisfeldern, da diese sehr gerne vom Schwarzwild als Einstand genutzt werden und so versucht wird die Wildschweine nach Möglichkeit nicht unnötig zu weiteren Wanderbewegungen zu drängen.

Bereits heute Vormittag führte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner während der Pressekonferenz zur Bekanntgabe des ersten ASP-Falles in Deutschland dazu weiter aus, dass die Vorgaben der „nationalen Schweinepestverordnung“ in Kraft treten werden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den zentralen Krisenstab für Tierseuchen aktivieren wird.

Des Weiteren könne es zu behördlich festgesetzten Einschränkungen im Rahmen der ASP-Abwehr kommen. Julia Klöckner nannte explizit die folgenden 6 Maßnahmen:

  • Beschränkung des Personen- und des Fahrzeugverkehrs;
  • Absperrung bestimmter Gebiete;
  • Beschränkung oder gar Verbot der Jagdausübung;
  • Beschränkungen oder Verbote bei der Nutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen;
  • Anordnung des Anlegens von Bejagungsschneisen sowie intensivierte Fallwildsuche;
  • Die Möglichkeit der Beauftragung Dritter, wie z. B. von Berufsjägern und Förstern, zur Bejagung des Schwarzwildes in ausgewiesenen Gebieten.

Auswirkung auf den Schweinefleischabsatz

Bundesministerin Klöckner betonte ausdrücklich, dass der ASP-Virus für den Menschen absolut ungefährlich ist und selbst von dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch keinerlei Gefahr ausgehe. Für Wild- und Hausschweine hingegen habe eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest fast immer einen tödlichen Ausgang.

Bezüglich des Handels mit deutschem Schweinefleisch habe es im Vorfeld bereits Verhandlungen auf europäischer Ebene gegeben, die sicherstellen, dass aufgrund von vereinbarten „Regionalisierungsmaßnahmen“ der Handel innerhalb der Europäischen Union aufrechterhalten werden kann. Hinsichtlich des Handels mit Drittstaaten außerhalb der EU gestalte sich dies komplizierter, wobei Verhandlungen mit Drittstaaten ausschließlich auf europäischer Ebene über die EU-Kommission geführt würden. Besondere Relevanz für Deutschland hat in diesem Kontext China, das global bei Weitem der wichtigste Abnehmer für Schweinefleisch aus Deutschland ist.

In folgendem Erklärfilm des Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) finden Sie noch einmal die wichtigsten Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) und zum weiteren Vorgehen der Behörden in bewegten Bildern:

Hintergrund

Die ASP breitet sich seit 2007 im asiatisch-europäischen Raum aus und hat 2014 die Ostgrenze der EU erreicht. Über größere Entfernungen wird die ASP durch menschliche Aktivitäten wie die unsachgemäße Entsorgung kontaminierter Lebensmittel verbreitet. So kam es zu Einträgen nach Tschechien und Belgien, die beide erfolgreich getilgt werden konnten. Hierbei hat die Errichtung von Zäunen einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch Brandenburg hatte im Dezember 2019 einen Schutzzaun gegen die ASP an der Grenze zu Polen errichtet. 
Für Landwirte ist es nun äußerst wichtig, die betriebliche Biosicherheit sorgfältig einzuhalten. Dies bietet immer noch den besten Schutz vor dem Eintrag des Erregers in Nutztierbestände. Hierzu dient die Schweinehaltungshygieneverordnung als gesetzliche Grundlage. 

Verendete Wildschweine sollten bundesweit weiterhin intensiv auf das Vorhandensein der ASP untersucht werden, tot aufgefundene Wildschweine sofort der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies erfolgt im Regelfall durch einen Anruf. Eine Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Wünschenswert wäre auch ein Foto der Fundstelle und des Tierkörpers. Die Tierfund-APP bzw. das Tierfund-Kataster (https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php) erlauben eine bequeme Übermittlung.

Bedeutsam bleibt, möglicherweise kontaminierte Schweineprodukte wie Wurst und Fleisch so zu entsorgen, dass Wild- und Hausschweine keinen Zugang haben. Fahrzeuge, Bekleidung, Schuhwerk und Ausrüstungsgegenstände, die z.B. bei der Jagd kontaminiert worden sein könnten, sollten unbedingt gereinigt und desinfiziert werden. 

Zuständig für die Umsetzung der Seuchenschutzmaßnahmen der Schweinepestverordnung, insb. der Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, sind die Bundesländer. In einigen Bundesländern haben Übungen zur ASP-Bekämpfung stattgefunden. Regelmäßig stattfindende Task Force-Sitzungen zur aktuellen Situation und Fragen der Seuchenbekämpfung finden unter der Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt.

Weltweit wird an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen die ASP geforscht, einen Einsatz in der Praxis wird es in absehbarer Zukunft allerdings nicht geben. Das Virusreservoir der ASP ist die Wildschweinpopulation, der Erreger wird von Schwein zu Schwein durch Blut und Tröpfchen übertragen. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine) und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Wildschweinefleisch ist nach wie vor unbedenklich.

 

Download

Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest

 

Erstellt mit Materialien des FLI, des BMEL und des rbb Brandenburg

Karte: ASF  (© Friedrich-Loeffler-Institut)
Karte: ASF (© Friedrich-Loeffler-Institut)