Fahrlässige Tötung: Jäger vor Gericht

Fahrlässige Tötung: Jäger vor Gericht

86-jährige Frau bei Jagdunfall getötet – Amtsgericht Bad Kreuznach erhebt Anklage gegen 60-jährigen Jäger.

Drückjagdstand
Drückjagdstand

Bei einem tragischen Jagdunfall in Dalberg (Landkreis Bad Kreuznach) wurde eine 86-Jährige am 18. November 2018 tödlich verletzt.

Im Rahmen einer angemeldeten Drückjagd beschoss ein 60-jähriger Jäger, der als erfahren gilt, zwei Wildschweine in der Ortsrandlage der kleinen rheinland-pfälzischen Gemeinde. Einer der Schüsse traf die Frau, die sich auf der Treppe ihres Hauses aufhielt, tödlich, wie die „Rhein-Zeitung“ berichtet. Der Waidmann, der nach Angeben der Zeitung nicht aus Dalberg stammt, soll dabei wider die Anweisungen des Jagdleiters gehandelt und hangabwärts gefeuert haben, wobei sich der freigegebene Schussbereich ausschließlich hangaufwärts befunden habe. Die Frau verstarb noch in ihrem Garten.

Laut § 222 Strafgesetzbuch (StGB) kann fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Ein genauer Prozesstermin sei noch nicht bekannt.