Fahrlässige Tötung: Anklage gegen Jäger

Update:

Fahrlässige Tötung: Anklage gegen Jäger

Nach einem tödlichen Jagdunfall muss sich ein 46-jähriger Jäger vor dem Landgericht Amberg verantworten.

Hochsitz an Weg
Hochsitz an Weg

Der Vorfall ereignete sich bereits im August des letzten Jahres. Ein Schuss traf einen Beifahrer auf der B16 in der Nähe von Nittenau (Landkreis Schwandorf). Der 47-jährige Regensburger erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen (wir berichteten).

Zeitgleich fand in der Nähe eine Drückjagd auf Wildschweine an einem Maisfeld statt, an der sich mehrere Jäger beteiligten. Der Schluss, dass einer der Jäger für den Tod des 47-Jährigen verantwortlich sein könnte, lag somit nah. Die Waffen der Beteiligten wurden im Anschluss kriminaltechnisch untersucht.

Joachim Diesch (Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Amberg) dazu im Interview mit „Oberpfalz TV“: „Die Ermittlungen haben sich zunächst, aufgrund des vorgefundenen Projektils, gegen 5 Personen gerichtet, aber im Verlauf der Ermittlungen durch ballistische Untersuchungen hat sich immer mehr verdichtet, dass der Jagdleiter auch der schussabgebende Jäger war, der für den tödlichen Schuss verantwortlich war. […] Es wird zu vermuten sein, dass er schon auf ein Wildschwein geschossen hat. Wir haben auch Spuren, dass das Projektil zunächst durch ein weiches Gewebe ging. Wir haben aber keine Spuren und Anhaltspunkte dafür, dass es ein Abpraller war. […] Wir haben überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte den Tod des anderen bedingt in Kauf genommen hätte, sondern es ist eine reine Fahrlässigkeitsgeschichte.“

Die Staatsanwaltschaft Amberg erhebt nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 46-jährigen Jagdleiter, der beschuldigt wird, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Dem Gericht obliegt es nun, ob es zu einer Verhandlung kommen wird.

+++Update+++:

Im zuvor beschriebenen Fall wird es zu einer Verhandlung kommen, berichtet die „Passauer Neue Presse“.

„Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich nicht in ausreichendem Maße vergewissert zu haben, ob Personen im Gefahrenbereich sind. Die Pflicht, hier sorgfältig zu sein, hätte dem Angeklagten bewusst sein müssen. Der 46-Jährige muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Prozess beginnt am 16. Juli um 8.30 Uhr. Als weitere Verhandlungstage sind der 17., der 22., der 24. und der 25. Juli vorgesehen.“

Wir bleiben für Sie am Ball und werden über den Ausgang der Verhandlung berichten.