EU-Wolfsprozess kommt nicht voran

EU-Wolfsprozess kommt nicht voran

Spannendes Ringen um die europäischen Wölfe: Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof um die Lizenzjagd in Finnland verzögert sich erneut. Das spricht nicht dafür, dass sich die EU-Bürokratie ihrer Sache sicher ist.

Gerichtshof der Europäischen Union
Gerichtshof der Europäischen Union

Eigentlich sollte der Generalstaatsanwalt seine Stellungnahme am 11. April abgeben und erklären, ob und warum die finnische Lizenzjagd mit europäischem Recht vereinbar ist. Nun teilte der Ankläger mit, dass er einen weiteren Monat brauchen wird. So klar wie Wolfsfreunde gerne behaupten, ist die Rechtslage wohl doch nicht.

Sicher ist hingegen: Die Tragweite des Verfahrens reicht weit über Finnland hinaus. Schweden, das ebenfalls das Instrument der Lizenzjagden zur Bestandsregulierung der Großraubtiere Bär, Wolf und Luchs einsetzt, ist den finnischen Nachbarn unter dem Druck von Landwirtschaft und Jägern beigetreten.

Andere EU-Länder, wie die baltischen Staaten, müssen um ihre Jagdpraxis, die sie sich in den Beitrittsverhandlungen absichern ließen, womöglich doch fürchten. „Neue“ Wolfsländer wie Deutschland, Dänemark und Österreich könnten sich nicht mehr auf die Skandinavier berufen, wenn sie ihre Raubtierpopulation ebenfalls regulieren wollen.

Zugleich hat in Schweden erneut eine heftige Auseinandersetzung um die Rolle der obersten Naturschutzbehörde in der Raubtierdebatte begonnen. Während Politiker und Verbände aus dem ländlichen Raum den Reichstagsbeschluss anmahnen, der die tolerierbare Wolfspopulation auf 170 bis 270 Tiere festlegt hat, versucht die Behörde mittlerweile eine Untergrenze von 400 Wölfen durchzusetzen.

Dass es in Russland, dem Baltikum, Skandinavien und Polen (sowie in Deutschland) genug Wölfe gibt, um den Bestand dauerhaft zu sichern, ist hingegen weitgehend unumstritten. Als größte Bedrohung der schwedischen, finnischen und norwegischen Wolfspopulation gilt die Inzucht, nicht aber die Jagd.