EU-Parlament will Kormoranbestand „drastisch“ reduzieren

EU-Parlament will Kormoranbestand „drastisch“ reduzieren

Das Parlament der Europäischen Union hat ein verstärktes Vorgehen gegen Kormorane beschlossen. Für die kommerzielle Fischzucht und private Angler deutet sich damit eine Trendwende an.

Kormoran erbeutet Fisch
Kormoran erbeutet Fisch

Mitte Juni forderte das EU-Parlament die europäische Kommission auf „gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch reduzieren“, berichtet der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) auf seiner Homepage. Zwar solle der Schutz der Kormorane als Vogelart beibehalten werden, gleichzeitig aber keine Bedrohung für andere Arten entstehen und Schäden in der Fischwirtschaft verringert werden. Nach eigenen Angaben begrüßen der DAFV und der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) diese Entscheidung des Parlaments.

Der Präsident des DFV, Holger Ortel, findet deutliche Worte: „Die bisherige Tatenlosigkeit von EU-Kommission und Bundesregierung angesichts der Kormoranschäden gefährdet die Existenz der naturnahen Teichwirtschaft in Deutschland und Europa.“ In der Debatte wurde unter anderem berücksichtigt, dass die Fischzucht-Branche weltweit enorm wachse, während sie in der EU stagniere oder sogar rückläufig sei (wir berichteten hier und hier). Auch deswegen, so Ortel, solle die Regulierung des Kormorans so selbstverständlich sein, „wie die von Schwarz- und Rehwild“.

Die Überführung der aktuellen Forderungen des EU-Parlaments in nationales Recht wird erfahrungsgemäß dauern. Nichtsdestotrotz handeln auch in Deutschland seit Längerem die Bundesländer (wir berichteten hier und hier): In Nordrhein-Westfalen wurde kürzlich die neue Kormoranverordnung (KVO) veröffentlicht, die abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz eine gezielte Bejagung ermöglicht. In der nun überarbeiteten Verordnung ist unter anderem ein längeres Zeitfenster für die Jagd und gleichzeitig ein größerer Bereich für Abschüsse vorgesehen (auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer). Gleichzeitig sieht die Verordnung auch eine Beobachtung der Bestandsentwicklung sowohl der Kormoranpopulation als auch der heimischen Fischarten vor.