EU-Generalanwalt bestätigt finnische Wolfsjagd

EU-Generalanwalt bestätigt finnische Wolfsjagd

Herber Rückschlag für das beliebte Argument, dass europäisches Recht die Wolfsjagd generell verbietet: Der EU-Generalanwalt sieht das offenkundig anders. Er hält die Lizenzjagd in Finnland für zulässig. Zum Beispiel zur Wahrung des sozialen Friedens oder auch zum Erhalt der traditionellen Elchjagd mit frei suchenden Hunden.

Wolf fletscht die Zähne
Wolf fletscht die Zähne

Finnlands Verwaltungsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof zur Klärung des Streits um die Lizenzjagd angerufen. Bereits als der Generalanwalt seine Stellungnahme mehrfach verschob, verdichteten sich die Gerüchte, dass das Anliegen wohl nicht so glatt abgeschmettert wird, wie das etwa kompromisslose Wolfsbefürworter erwarteten (wir berichteten).

Zwar muss der EU-Gerichtshof noch endgültig entscheiden. Dieser folgt aber nahezu immer den Argumenten des Generalanwalts. Und der vertritt nun die Meinung, dass die Jagd auf große Raubtiere zulässig ist, wenn der „günstige Erhaltungszustand“ einer geschützten Art dadurch nicht gefährdet wird. Als Begründung lässt der Generalanwalt zum Beispiel Verängstigung der Bevölkerung in Wolfsregionen gelten. Aber auch massive Beeinträchtigung herkömmlicher Jagdmethoden.

Schweden hatte den Vorstoß aus Helsinki unterstützt. Auch dort gilt der „günstige Erhaltungszustand“ mit rund 300 Wölfen als erreicht. Abschüsse ganzer Rudel wurden zur Wahrung des „sozialen Friedens“ bereits bisher angeordnet, etwa im Gebiet der Provinzhauptstadt Örebro. Schutzjagden auf verhaltensauffällige Wölfe hatte die EU-Kommission auch bisher nicht beanstandet, sehr wohl aber die anlasslose Lizenzjagd.

Für die Gegner der Wolfsjagd könnte es bald noch schlimmer kommen: Eben hat das EU-Parlament die Kommission beauftragt, den Schutzstatus der europäischen Wölfe zu überprüfen. Schwedens Jägerverband sieht die dortige Lizenzjagd nun durch den EU-Generalanwalt bestätigt. Und auch DJV-Präsident Hartwig Fischer begrüßte in einem ersten Kommentar die Möglichkeit, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen „Erfordernissen sowie regionalen und lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.”