EU beschließt Bleischrotverbot
Schneller als erwartet kommt das Verbot bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten. Die EU-Kommission sieht eine Übergangsfrist von nur zwei, anstelle der von BMEL und BMU vorgeschlagenen drei Jahren vor.

Dass die Europäische Kommission heute (03.09.2020) im Ausschuss für die Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten beschließen wird, war abzusehen. Nicht jedoch, dass dies jetzt mit einer Übergangsfrist von „nur“ zwei Jahren vonstattengehen soll, hatten sich doch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) im Juli einvernehmlich auf eine dreijährige Übergangsfrist geeinigt. Die EU-Kommission will allerdings an ihrem Vorschlag von zwei Jahren festalten.
Wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums darlegt, sei es ein vordringliches Ziel des BMEL den Bleieintrag in die Umwelt zu verhindern und so die Umweltauswirkungen von Blei zu minimieren. Deshalb habe das BMEL etwa bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes in diesem Sinne Änderungen für die Büchsenmunition auf nationaler Ebene vorgesehen. Gleichzeitig könne es jedoch nicht akzeptiert werden, dass ein Tier länger leidet, weil die Wirkung der Munition nicht unmittelbar zum Tod führt und es stattdessen qualvoll verenden muss.
Vor diesem Hintergrund und um das grundsätzliche Anliegen in der Umsetzung nicht weiter zu verzögern, hätten sich das BMEL und das BMU gemeinsam dazu entschlossen, dem Entwurf der Kommission zum Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten zuzustimmen, auch wenn dieser den deutschen Vorschlag nicht aufgreift.
Gleichzeitig bestehe Einigkeit darüber, die Zeit nun intensiv zur Entwicklung alternativer Schrotmunition zu nutzen, um unnötiges Tierleid zu vermeiden. Gemeinsames Ziel müsse es deshalb weiterhin sein, mehr Umweltschutz und den Ausstieg aus dem Material Blei mit dem bestmöglichen Tierschutz zu verbinden, heißt es aus dem Ministerium abschließend.