Erschlagener Waschbär: Ermittlungen eingestellt

Erschlagener Waschbär: Ermittlungen eingestellt

Am Paderborner Flughafen wurde ein Waschbär von einem Mann erschlagen. Selbsternannte Tierschützer stellten daraufhin Strafanzeige gegen ihn und den Polizisten, der dem Mann die nötige Eisenstange ausgehändigt hatte. Nun wurden die Ermittlungen aus zwei Gründen eingestellt.

Waschbär auf der Lauer
Waschbär auf der Lauer

Das war kein alltäglicher Einsatz für die Polizei: Am Flughafen Padorn/Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) irrte Ende September ein Waschbär umher, berichtet die Neue Westfälische. Im Parkhaus des Flughafens entdeckten Mitarbeiterinnen einer Autovermietung den „Baby-Waschbären“ und fütterten ihn. Andere Personen hätten allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits die Polizei informiert und von einem „kranken Waschbären“ gesprochen. Ulrich Krawinkel, Sprecher der Kreispolizeibehörde Paderborn, bestätigt der Zeitung: „Über den Gesundheitszustand gab es unterschiedliche Wahrnehmungen.“

Aus diesem Grund habe sich ein Flughafenbesucher dazu bereit erklärt, das Tier zu erschlagen. Von einem Polizeibeamten habe er – wohl mit den Worten „Wenn Sie sich das trauen.“ – das dazu nötige Brecheisen erhalten. Diese Wortwahl hörten zumindest, nach eigenen Angaben, die Mitarbeiterinnen der Autovermietung. Eine weitere Kollegin berichtete den Vorfall einem örtlichen Tierschutzverein. Drei Frauen aus diesem Verein stellten daraufhin Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und das sowohl gegen den Polizeibeamten als auch den Flughafenbesucher.

Die Ermittlungen gegen beide Personen wurden nun aber eingestellt, bestätigt Oberstaatsanwalt Christoph Zielke der Zeitung. Zum einen sei durch den Einsatzbericht deutlich geworden, dass der Waschbär einen desorientierten und kranken Eindruck gemacht habe. Zum anderen war der Schlag mit dem Brecheisen sofort tödlich und habe den Waschbären „von seinen Leiden erlöst“. Man könne außerdem nicht nachweisen, so der Oberstaatsanwalt, dass die Personen wussten, dass sie sich in einem Jagdrevier aufhalten. Dort dürfte nur der Jagdausübungsberichtigte Wild im Rahmen des Jagdgesetzes fangen und töten. Waschbären haben in NRW eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar, Jungwaschbären dürfen ganzjährig bejagt werden.