Erntesicherung und Insektenschutz zusammenbringen

Erntesicherung und Insektenschutz zusammenbringen

Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Insektenschutzgesetz und zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Hummel an einer Rapsblüte (Foto: ykaiavu)
Hummel an einer Rapsblüte (Foto: ykaiavu)
  • Kooperative Lösungen vor Ort werden gestärkt
  • Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss finanzielle Unterstützung möglich bleiben

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums das Insektenschutzgesetz auf den Weg gebracht, mit dem zahlreiche Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Biotope wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben. Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten kann künftig eingedämmt werden.

Das Kabinett stimmte auch der parallel vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu, die zu mehr und besseren Lebensräumen für Insekten führen soll. Demnach wird der Einsatz von Glyphosat zunächst stark eingeschränkt und Ende 2023 ganz verboten. In Schutzgebieten soll auch der Einsatz zahlreicher anderer Pflanzenschutzmittel verboten werden. Auch an Gewässerrändern gelten künftig Pestizid-Einsatzverbote.

„Im Kabinett haben wir heute ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das zeigt: Insektenschutz und Erntesicherung gehen zusammen. Mir war wichtig, dass unsere Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist“, kommentiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Besonders wichtig war der Ministerin, dass Länderregelungen, die in Kooperation von Umweltschutz, Landwirtschaft und Bürgern entstanden sind, nicht ausgehebelt werden. Bundesländer wie Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg zeigten, dass dies ein erfolgreicher Weg sei. „Mir ist es wichtig, dass kooperativen Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen. Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land- und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben“, betonte Klöckner.

Zudem seien wichtige Ausnahmen zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden. Schon heute importiert Deutschland rund 70 Prozent Obst und rund 60 Prozent Gemüse:
Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Die regionale Produktion wollen wir erhalten. Denn andersherum sind gerade solche speziellen Kulturen – wie auch der Steillagenweinbau – wichtiger Lebensraum für Insekten.“

Den Insektenschutz in der Landwirtschaft wird mit insgesamt über 140 Millionen Euro. Allein 50 Millionen stehen jährlich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung. Dieser Beitrag würde für das Jahr 2021 noch einmal um 35 Millionen aufgestockt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze ergänzt: „Ohne Insekten kann der Mensch nicht leben. Allein für die Bestäubung von Obst müsste die Menschheit Unsummen aufbringen, wenn es keine Insekten gäbe. Allein das zeigt: Das Insektensterben zu stoppen, ist in unser aller Interesse. Darum sind die Beschlüsse heute eine gute Nachricht für die Insekten und die Zukunft unserer Ökosysteme und Lebensgrundlagen. Ich weiß, dass viele Landwirtinnen und Landwirte meinen Einsatz für den Insektenschutz kritisch sehen. Ich bin der Meinung: Wer heute die Insekten schützt, sorgt dafür, dass Landwirtschaft auch morgen noch möglich ist. Uns ist zudem in intensiven Gesprächen gelungen, kooperative Ansätze zu stärken, die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel belohnen. Und drittens betrifft mein Gesetz erstmals auch Bereiche jenseits der Landwirtschaft wie die Lichtverschmutzung. Denn beim Insektenschutz ist nicht nur die Landwirtschaft in der Verantwortung, der Schutz der Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

 

Was wird geregelt?

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten

  • In FFH- (Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind) und Vogelschutzgebieten wird es kein generelles Verbot der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln geben.
  • Auf Grünland in FFH-Gebieten, wird die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden verboten.
  • Davon ausgenommen sind:
    • Sonderkulturen wie Obst und Gemüse,
    • Wein, Hopfen
    • sowie die Saat- und Pflanzengutvermehrung.
  • Für Ackerland wird der kooperative Ansatz zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft dem Ordnungsrecht vorgezogen.
    • Diesen Weg gehen einige Bundesländer bereits erfolgreich.
    • Es wird dort gezielt die Biodiversität gefördert. Würde dies gesetzlicher Standard, könnten diese Maßnahmen nicht mehr gefördert werden.
    • Mitte 2024 wird überprüft, ob Pflanzenschutzmittel so weitgehend reduziert wurden, wie vorgesehen.
    • Auf der Grundlage dieses Berichts wird entschieden, ob weitere Schritte erforderlich sind.

Biotopschutz

  • Der Schutz wird auf Biotope ausgeweitet, die einen wichtigen Lebensraum für viele Insektenarten darstellen (auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Trockenmauern“ und „Steinriegeln“).
  • Die Definition und Ausweisung ist so ausgewogen, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiter möglich ist.
  • Denn diese ist Voraussetzung für den Erhalt von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland.
  • Ziel der Ausweisung als geschützte Biotope ist es, eine Zerstörung oder Beeinträchtigung zu vermeiden und sie so als wichtige Lebensräume für Insekten zu bewahren.
  • Maßnahmen, die zur Erhaltung und insektenfreundlichen Bewirtschaftung dieser Biotope erforderlich sind, sowie eine finanzielle Förderung dieser Maßnahmen sind auch weiterhin möglich.

Gewässerrandstreifen:

  • Es wird eine Regelung zur Pflanzenschutzmittelanwendung auf Gewässerrandstreifen eingeführt.
  • Bestehende Regelungen der Länder bleiben unberührt.
  • Bereits jetzt haben mehr als die Hälfte der Bundesländer Regelungen zu Gewässerrandstreifen oder werden solche einführen.
  • Konkret können die Länder zum Beispiel die Anlage von Blühstreifen auf diesen Flächen fördern.

Ausstieg aus dem Glyphosateinsatz

  • Verboten wird:
    • die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich.
    • der Einsatz auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden (zum Beispiel in Parks oder auf Sportplätzen).
  • In der Landwirtschaft wird der Einsatz stark eingeschränkt.
    • Im Ackerbau ist die Anwendung nur als absolute Ausnahme erlaubt.
    • Es darf dann verwendet werden, wenn Böden erosionsgefährdet sind und Unkräuter nicht mechanisch bekämpft werden können.
    • Oder bei bestimmten Unkräutern, die anders nicht mechanisch bekämpft werden können.
  • Die Anwendung wird grundsätzlich ab dem 31.12.2023 verboten.

Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung finden Sie hier.

 

Quellen: BMEL/BMU