„Elfenbeingesetz“ schlägt weiter hohe Wellen

„Elfenbeingesetz“ schlägt weiter hohe Wellen

Das britische Parlament berät über eine weitere Verschärfung des jetzt schon sehr strikten „Ivory Act 2018“.

Diese Exponate würden alle unter den „Ivory Act 2018“ fallen und dürften in Großbritannien nicht gehandelt werden Foto: MarcoMolena/janeb13/Wikilmages/Pixource/JamesDeMers
Diese Exponate würden alle unter den „Ivory Act 2018“ fallen und dürften in Großbritannien nicht gehandelt werden Foto: MarcoMolena/janeb13/Wikilmages/Pixource/JamesDeMers

Ende 2018 verabschiedete das britische Parlament den „Ivory Act 2018“ („Elfenbeingesetz“) als eines der strengsten Verbote des Handels mit Elfenbein weltweit. Voraussichtlich Ende dieses Jahres wird das Gesetz in Kraft treten, könnte davor jedoch noch weiter verschärft werden.

Selbst die Waffen (Eckzähne/Hauer) von Warzenschweinen, die eine beliebte Jagdtrophäe von Afrikajägern sind, könnten dann in Großbritannien verboten werden.

Nicht nur der Handel, der Export und Import von Elefanten-Elfenbein könnte zukünftig unter die strengen Auflagen dieses Gesetzes fallen, sondern auch das Elfenbein folgender Tierarten:

  • Flusspferd (Hippopotamus amphibius)

  • Killerwal, auch bekannt als Orca (Orcinus orca)

  • Narwal (Monodon monoceros)

  • Pottwal (Physeter macrocephalus)

  • Walross (Odobenus rosmarus)

  • Warzenschwein (Phacochoerus africanus)

  • Wüstenwarzenschwein (Phacochoerus aethiopicus)

  • Mammut (Mammuthus primigenius).

Das britische „Department for Environment Food & Rural Affairs“ hat diesbezüglich einen Aufruf an Experten (Antiquitätenhändler, Sammler, die Musikinstrumentenindustrie und andere interessierte Parteien) bis zum 22. August 2019 gestartet, die über Fachkenntnisse in Bezug auf den Schutz dieser Arten und den Handel mit Elfenbein dieser Arten verfügen, um letztendlich zu prüfen, ob ein Verbot auch für das Elfenbein dieser Tiere in Betracht kommen könnte.

Foto: Ian Lindsay
Foto: Ian Lindsay

Hintergrund:

Das „Elfenbeingesetz“ sieht ein vollständiges Verbot des Handels mit Gegenständen, die Elefantenelfenbein enthalten, unabhängig von ihrem Alter innerhalb des Vereinigten Königreichs sowie des Exports oder Imports in das Vereinigte Königreich vor. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann eine Geldstrafe in unbegrenzter Höhe oder eine Gefängnisstrafe bis zu einer Dauer von fünf Jahren nach sich ziehen.

Das Gesetz sieht nur einige enge, genau definierte Ausnahmen vor:

  • Artikel mit nur wenig Elfenbein: Solche Gegenstände müssen aus weniger als 10 Vol.-Prozent Elfenbein bestehen und vor 1947 hergestellt worden sein;
  • Musikinstrumente: Diese müssen einen Elfenbeingehalt von weniger als 20 Prozent haben und vor 1975 hergestellt worden sein;
  • Porträtminiaturen: Eine besondere Ausnahme gilt für Porträtminiaturen, die oft auf dünnen Elfenbeinsplittern gemalt wurden und vor 1918 hergestellt wurden;
  • Verkauf an und zwischen akkreditierten Museen

Die Kombination des britischen Verbots von Elfenbeinartikeln jedes Alters mit diesen Ausnahmen führt zu einem der härtesten Elfenbeinverbote der Welt. Das US-Bundesverbot beispielsweise sieht eine pauschale Ausnahmeregelung für Artikel vor, die über 100 Jahre alt sind sowie für Artikel mit einem Elfenbeinanteil von bis zu 50 Prozent. 

Die Zahl der Elefanten ist in den letzten zehn Jahren um fast ein Drittel gesunken, und aufgrund der weltweiten Nachfrage nach Elfenbein werden nach wie vor rund 20.000 Tiere pro Jahr getötet.

Umweltminister Michael Gove bezeichnete das Elfenbeingesetz als „Meilenstein im Kampf zum Schutz der Tierwelt und der Umwelt“ und sieht die „globale Führungsrolle Großbritanniens in diesem Bereich unter Beweis gestellt“.

Die Originalquellen finden Sie hier, hier und hier.