Einigung in der Frage zur Bleimunition

Einigung in der Frage zur Bleimunition

BMEL und BMU haben sich im zur Debatte stehenden pauschalen Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt

Jäger legt, an einem Gewässer stehend, auf eine Stockente an. (Quelle: Screenshot k&K)
Jäger legt, an einem Gewässer stehend, auf eine Stockente an. (Quelle: Screenshot k&K)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) haben sich im zur Debatte stehenden pauschalen Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt.

Die Übergangsfrist soll nun drei Jahre betragen. Diese Zeit gilt es nun zur Entwicklung alternativer Schrotmunition im Sinne der Vermeidung von Tierleid zu nutzen.

Dazu erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch: „Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist es, den Bleieintrag in die Umwelt zu verhindern. Umweltauswirkungen von Blei sollen minimiert werden. Das derzeit aber zur Debatte stehende pauschale Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten wirft aktuell gravierende Fragen, wie zum Beispiel eine Tierschutzproblematik, auf. Es kann nicht akzeptiert werden, wenn ein Tier länger leidet, weil die Tötungswirkung der Munition nicht unmittelbar zum Tod führt und stattdessen das Tier qualvoll verendet. Solchen Bedenken muss nachgegangen werden. Ziel muss es sein, den Ausstieg aus dem Material Blei mit dem Anliegen des Tierschutzes bei der Bejagung von Wild zu verbinden.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 14. Juli 2020, Berlin