Die Pfeile bleiben wohl im Köcher

Die Pfeile bleiben wohl im Köcher

DAS Bundeslandwirtschaftsministerium hält am Verbot der Bogenjagd auf Wildschweine fest.

Wildschweinrotte
Wildschweinrotte

Berlin erteilt den Brandenburger Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow in ihren Bestrebungen, die Bogenjagd auf Wildschweine in befriedeten Bezirken zu erlauben (wir berichteten), einen herben Dämpfer. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sehe „derzeit keinen Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen“. Dies berichtet die Augsburger Allgemeine unter Bezugnahme auf eine Anfrage beim BMEL. Beide Gemeinden leiden seit Jahren unter der ständig wachsenden Schwarzwildpopulation und sahen in der Bogenjagd die einzige Möglichkeit diesem Problem, ohne Kollateralschäden durch etwaige Querschläger durch konventionelle Jagdmunition, auch in bewohnten Gebieten beizukommen.

Um überhaupt eine rechtliche Grundlage für eine Bogenjagd auf Schwarzwild zu legen, müsste das Bundesjagdgesetz geändert werden. Dieses verbietet nämlich in § 19 (1) 1. „mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen“ […].

Das BMEL verweist zur Begründung der Ablehnung der Jagd mit Pfeil und Bogen auf Wildschweine zuvorderst auf Mängel beim Tierschutz und der Wildbrethygiene: Angeführt wird in diesem Zusammenhang § 4 (1) des Tierschutzgesetzes, das dort u. a. vorgibt: „Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig  oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen“. Nach Ansicht des BMEL stelle das Töten eines Wildschweins mit einem Pfeil keine Jagdausübung dar, die waid- und tierschutzgerechten Grundsätzen folge.

Darüber hinaus zitiert die Augsburger Allgemeine die Einschätzung des Ministeriums, dass es „nach den lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften nicht erlaubt (sei), Fleisch von Wild, das mit Pfeil und Bogen erlegt wurde, für den menschlichen Verzehr zu verwenden“.