Die Methoden der Amtswolfsjäger

Die Methoden der Amtswolfsjäger

Allmählich kommt Licht ins Dunkel der geheimen Verschlusssache Behörden-Wolfsjagd: Vor allem in Thüringen, wo die Hatz auf zwei Mischlingswölfe zur schier unendlichen Geschichte wird und die Amtsjäger immer tiefer in die Trickkiste greifen.

Zwei Wölfe am Riss
Zwei Wölfe am Riss

Die „Ostthüringer Zeitung“ berichtet über in Bäumen aufgehängte Schafe und allerlei andere Leckerbissen wie Rehkeulen und Rollbraten, die im Streifgebiet der Ohrdrufer Mischlinge als Köder ausgelegt sind. Nicht etwa von Jägern, sondern von Gehilfen der Landesregierung. Die örtlichen Pächter müssen solche Eingriffe dulden.

Auch wenn es nicht ins Feindbild wolfsverliebter Jagdgegner passt: Es ist wohl das gleiche Muster, nach dem die Wolfsentnahmen auch in anderen Bundesländern ablaufen. Die verhassten „Hobby-Jäger“ bleiben außen vor. Am Drücker (oder besser am Abzug) sind Staatsbedienstete. Man könnte im Jagdgegner-Jargon auch „Ranger“ sagen – und die sind in diesen Kreisen ja willkommen.

Besonders interessant in solchem Zusammenhang: Die mittlerweile über 100 Strafanzeigen, die gegen den Abschuss der Ohrdrufer Mischlinge gestellt wurden, richten sich somit im Kern gegen Umweltministerin Anja Siegesmund von den Grünen und gegen ihre amtlichen Jagdhelfer.

Was nichts gegen die Ministerin heißen soll: Die Berner Artenschutzkonvention verpflichtet die Landesregierung ausdrücklich zur umgehenden Entnahme von Mischlingswölfen, um den Bestand der reinrassigen Tiere nicht zu gefährden. Aber das wollen einige Wolfsfreunde offenbar nicht akzeptieren, obwohl sie sonst heftig protestieren, wenn Sachkundige die zunehmende Hybridisierung beklagen.

Zurück zur Thüringer Praxis: An die Öffentlichkeit gelangt ist ein Schreiben, mit dem das Umweltministerium die Revierpächter im Wolfsgebiet mit der „Durchführung einer Maßnahme“ vertraut gemacht hat: Sie müssen revierfremde Schützen dulden, diesen ihre jagdlichen Einrichtungen (also Hochsitze und Kanzeln) zur Verfügung stellen und zuschauen, wie die Amtsjäger versuchen, der mittlerweile zweijährigen Mischlinge doch noch habhaft zu werden.

Was den Landesjagdverband noch mehr stört, ist der wohl heftigste Teil der behördlichen Anordnung: „Dazu wird den Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern das Betreten des Duldungsgebietes im genannten Zeitraum für jagdliche Zwecke untersagt.“

Offenbar betrifft das Betretungsverbot jedoch nicht Wolfsfreunde, die auch in Thüringen zu Waldspaziergängen und zum Müllsammeln in den fraglichen Gebieten aufrufen und ihrerseits zur Jagd auf die Wolfsjäger blasen. Die jeweils betroffenen Umweltminister betonen hingegen, nicht abzuweichen vom Ziel der Problemwolf-Entnahme. Beobachter würde es nicht wundern, wenn die Abschuss-Kommandos am Ende unter Polizeischutz anrücken.

Vielleicht noch ein Tipp zum besseren Gelingen: In klassischen Wolfsregionen, etwa im alten Jugoslawien, wurden zur Wolfsjagd gerne lebende Hunde als Köder angebunden. Sicher nicht die feine Art und gegen die Regeln deutscher Waidgerechtigkeit, aber dem Vernehmen nach ziemlich erfolgreich.