Der vierte Ohrdrufer Mischling ist tot

Der vierte Ohrdrufer Mischling ist tot

Die Szene tobt: In Thüringen wurde auf Weisung des Umweltministeriums der vierte Wolfsmischling erschossen. Vermutlich der letzte Überlebende aus einer Hundepaarung der „Ohrdrufer Wölfin“.

Wolf im Gehege
Wolf im Gehege

Rein rechtlich eigentlich ein klarer Fall: Nach der Berner Artenschutz-Konvention sind die Unterzeichnerstaaten – also auch Deutschland – zur umgehenden Entnahme von Hybriden verpflichtet. Aber im Umfeld eines florierenden Schwarzmarkts für möglichst „wölfische“ Tiere fällt es Politikern schwer, Abschüsse zu vertreten.

Unter massivem Druck stehen auch große Naturschutzverbände wie der NABU: Die „Wolfspaten“ spenden nicht nur kräftig, sondern werden auch beim Mischlingsabschuss rebellisch und fordern (bisher vergeblich), Politiker und ihre Erfüllungsgehilfen zu verklagen.

Dementsprechend sollten die Thüringer Halbwölfe erst einmal eingefangen werden, um den Rest ihres Lebens in einem Gehege zuzubringen. Was erstens misslang und zweitens Tierschützer auf den Plan rief, die das Einsperren in Freiheit aufgewachsener Wolfsmischlinge für Tierquälerei halten.

Nun blieb auch dem vierten Mischling solches Schicksal erspart. Von zwei weiteren jedoch fehlt weiter jede Spur. Und es gibt sogar „Experten“, die behaupten, von ihnen gehe – wenn sie denn noch leben – keine Gefahr für’s reine Wolfsblut aus, weil sie sich angeblich nicht fortpflanzen.

Am Rande: Jägern ist der Abschuss strengstens verboten, denn nach deutschem Recht genießen Mischlinge bis in die vierte Generation den gleichen Schutz wie ihre reinrassigen Vorväter. Was wohl alles über die vermeintliche Unfruchtbarkeit der Hundekreuzungen sagt.