Dem NABU reichen 90 Zentimeter

Dem NABU reichen 90 Zentimeter

Märchenstunde in Berlin: Unter Wortführerschaft des NABU haben 11 Naturschutzverbände Regeln fürs friedliche Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren propagiert. Als Grundschutz für Schafherden reichen demnach 90 Zentimeter hohe Elektrozäune mit vier Stromlitzen.

Wolf
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Fakt ist: In den Wolfsregionen müssen Schafhalter jede Menge Hass-Kommentare aushalten, wenn Wölfe derart niedrige Zäune überwinden. Sie sind dann nach Meinung der Hardcore-Wolfsfreunde „selber schuld“ und „zu faul“ für vernünftigen Herdenschutz.

Auch klar: Wer wirklich sicheren Herdenschutz fordert, muss auch zugeben, dass dieser für viele Tierhalter schlicht unzumutbar ist. Wie soll ein echter Wanderschäfer seine mobilen Zäune 40 Zentimeter tief eingraben? Wie soll das in Steillagen mit steinigen Böden im Gebirge funktionieren? Oder an Deichen? Noch dazu, wenn auch 140 Zentimeter Zaunhöhe von Wölfen bereits übersprungen werden.

Solche Widersprüche zeigen, dass sich der wahre Konflikt zwischen der ökologisch erwünschten Weidetierhaltung und der Sehnsucht nach flächendeckender Wolfsverbreitung abspielt – auch wenn Verbände wie NABU, WWF und Ökologischer Jagdverband das anders sehen.

Immerhin spricht mittlerweile sogar NABU-Chef Olaf Tschilpe von einer „Spaltung“ der Gesellschaft. Wovor das schwedische Staatsfernsehen beim Thema Wolf schon vor bald 20 Jahren warnte. Aber es ist nicht der Wolf, der spaltet. Das besorgt ein Teil der Pro-Wolf-Szene, die das Verharmlosen so verinnerlicht hat, dass längst widerlegte Beschwichtigungs-Thesen wieder und wieder als Wahrheit verkündet werden.

Tschimpke sucht die Schuld an der Spaltung logisch lieber bei den Unionsparteien. Und nicht bei seinen Verbandskameraden im Bundesumweltministerium. Dort bestimmt immer noch der schier endlose Eiertanz um ein praxistaugliches Raubtiermanagement die Wolfspolitik. Sehr zur Freude der AfD-Partei, die Wolfsängste längst zum Wahlkampfschlager aufbläht.

Immerhin denkt sogar das Zaunbau-Bündnis über Abschüsse nach. Zum Beispiel, wenn sich ein Wolf nicht darum schert, dass ein Tierhalter zur vermeintlichen Wunderwaffe Herdenschutzhund greift (Schutzesel waren ja gestern). Und in allen Fällen soll gelten: Entnahme erst nach Einzeltäter-Nachweis – wie immer dieser in der Praxis gelingen soll.

Wenn alle Elektrolitzen und kampferprobte Hunde nichts nützen, hat das Tschimpke-Bündnis auch schon eine Lösung: 100 Prozent Schadenersatz für die betroffenen Tierhalter. Aber nur „in Regionen mit nachgewiesener Wolfspräsenz“ und nur dann, „wenn ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen ist“.

Gemessen an den Gesamtkosten der Wolfsheimkehr kommt es auf ein paar Millionen Steuergeld mehr oder weniger wohl tatsächlich nicht an. Und für Jäger sind die Hürden zur Staatsknete ohnehin ein wenig höher, wenn es nach NABU & Co. geht: Für Gatterzäune soll eine Mindesthöhe von 180 Zentimetern gelten.