Dem Jagd-Ankläger drohen Vorermittlungen

Dem Jagd-Ankläger drohen Vorermittlungen

Mal wieder Spannendes aus Schweden: Einem eifrigen Staatsanwalt drohen Voruntersuchungen, weil er Telefon und Mailverkehr eines Jägers ausspionieren ließ.

Schwedische Flagge
Schwedische Flagge

Die Sache schlägt in Schweden seit Monaten hohe Wellen. Nicht nur, weil bekannte Geschäftsleute unter den Verdächtigen sind, die sich unter anderem zur illegalen Wolfsjagd abgesprochen haben sollen. Mehr noch erregt die Öffentlichkeit die Frage, ob in einem solchen Ermittlungsverfahren das Post- und Fernmeldegeheimnis ausgehebelt werden darf.

Üblicherweise sind solche Maßnahmen auch in Schweden nur beim Verdacht auf Kapitalverbrechen zulässig und unterliegen strenger Kontrolle. Als Faustregel gilt dort, dass die vermutete Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sein muss. So hoch sind die Strafen für Verstöße gegen das Jagdrecht bei weitem nicht.

Auf Betreiben der Verteidigung hat der zuständige Oberstaatsanwalt nun die Generalstaatsanwältin aufgefordert, den Vorgang zu prüfen und dann über mögliche Vorermittlungen zu entscheiden – gegen den im Jäger-Prozess zuständigen Staatsanwalt ebenso wie gegen das Gericht, das die Abhöraktion zuließ.

Auf Dienstvergehen drohen in Schweden bis zu zwei Jahre Haft, bei groben Verstößen sogar bis zu sechs Jahre. Und sicher ist: Bisher endeten die Wolfsprozesse regelmäßig mit Freispruch oder geringen Strafen – meistens wegen dürftiger Beweislage. Im konkreten Streitfall gibt es nicht einmal den Nachweis, dass überhaupt ein Wolf getötet wurde.