CDU/CSU lehnen Waffenrechtsverschärfung ab

CDU/CSU lehnen Waffenrechtsverschärfung ab

Bundestagsfraktion der Union lehnt Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ab – Sicherheitsdialog von Anfang Mai aktiv fortführen

Eine Pistole mit Patronen vor einem Richterhammer (Symbolbild: joebelanger)
Eine Pistole mit Patronen vor einem Richterhammer (Symbolbild: joebelanger)

Am 13. April 2021 hatte das Bundeskabinett den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden.

Marc Henrichmann (CDU), MdB und Berichterstatter der Unionsfraktion für das Waffenrecht, erläutert, warum die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Gesetzesentwurf nicht mittragen wird:

„Aus vielen Gesprächen mit Sportschützen und Jägern weiß ich um deren hohes Verantwortungsbewusstsein, das auch durch alle Statistiken bestätigt wird. Eine Gefahr geht zu einem ganz überwiegenden Teil nicht von den unzähligen rechtstreuen Sportschützen und Jägern aus, sondern von den leider viel zu vielen illegalen Waffen.

In diesem Lichte haben wir auch den zwischen Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium abgestimmten und auch vom Koalitionspartner SPD grundsätzlich befürworteten Gesetzentwurf sehr kritisch geprüft. 

Das Ergebnis unserer fachlichen Prüfung ist eindeutig: Die vorgeschlagenen zusätzlichen Abfrage- und Meldepflichten sind für die kommunalen und bereits häufig an der Belastungsgrenze arbeitenden Waffenbehörden kaum zu bewältigen. Die zusätzliche Belastung hätte nach meiner Auffassung die Sicherheitslage eher verschlechtert, als verbessert. Der für die vom Bundeskabinett zur Rechtfertigung herangezogene Fall Hanau beweist gerade, dass nicht ein „zu wenig“ an Informationen das Problem war, sondern gerade die fehlende Verarbeitung lange bekannter Informationen über psychische Auffälligkeiten und Straftaten des späteren Hanau-Täters.

Dass die umfangreiche Abfrage bzw. Mitteilung sensibler Gesundheitsdaten von Sportschützen und Jägern bei den Gesundheitsämtern auch datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft, sei nur am Rande erwähnt.

Sicherheitsdialog aktiv fortsetzen

Vor diesem Hintergrund wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf nicht akzeptieren. Stattdessen fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, den bereits Anfang Mai mit den einschlägigen Verbänden – die über viel Sachkunde verfügen – begonnenen Sicherheitsdialog aktiv fortzusetzen. 

Niemand – auch und erst recht die betroffenen Verbände nicht – möchte, dass Extremisten und Straftäter in den Besitz von Waffen kommen. Dafür wollen wir aber nicht auf mehr Bürokratie zulasten der Sicherheit, sondern zum Beispiel auch auf die Expertise und die Mitwirkung der vielen engagierten Vereine und Jägerschaften setzen.

Diesem Grundsatz wird der vorgeschlagene Gesetzentwurf nach unserer Auffassung nicht gerecht. Deswegen lehnen wir als Unionsfraktion die Initiative des Bundeskabinetts ab.“

 

Referentenentwurf