Bundesverwaltungsgericht begründet ablehnendes Schalldämpfer-Urteil

Bundesverwaltungsgericht begründet ablehnendes Schalldämpfer-Urteil

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, einem Jäger aus Berlin kein Bedürfnis für den Erwerb eines Schalldämpfers zuzugestehen, wurde nun begründet. Die Argumente des Gerichtes beziehen sich dabei zu großen Teilen auf die Entscheidungen früherer Verfahren.

Schalldämpfer bei der Jagdausübung
Schalldämpfer bei der Jagdausübung

Ende November 2018 sorgte das Bundesverwaltungsgericht für große Unsicherheit unter den deutschen Jägern: In einem Urteil entschied das Gericht, dass es kein generelles Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern für die Jagdausübung gebe (wir berichteten). 

Das Gericht hat nun die Urteilsbegründung an den Kläger übersandt. In dem Urteil (BVerwG 6 C 4.18) werden folgende Leitsätze formuliert:

„1. Die Berechtigung von Jägern zum Erwerb, Besitz und Führen von Jagdwaffen ohne Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erstreckt sich nicht auf Schalldämpfer, die für diese Schusswaffen bestimmt sind.

2. Ein besonders anzuerkennendes persönliches Interesse von Jägern für Schalldämpferwaffen besteht nicht, weil der Bundesgesetzgeber Schalldämpfer nicht als notwendig für die Ausübung der Jagd ansieht.

3. Das Interesse der Jäger, mögliche Schädigungen des Gehörs durch das Abfeuern von Jagdlangwaffen auszuschließen, kann den waffenrechtlichen Grundsatz nicht außer Kraft setzen, privaten Besitz an Schalldämpfern, die für Schusswaffen bestimmt sind, auch bei legalem Schusswaffenbesitz möglichst zu verhindern. 

4. Aus den Feststellungen der großen Mehrzahl der Verwaltungsgerichte ergibt sich, dass die Verwendung einer schallgedämpften Waffe zum Schutz des Gehörs nicht erforderlich ist, weil gleich wirksame Schutzvorkehrungen zur Verfügung stehen.“

Im Detail erinnert die Argumentation des Gerichtes somit an vergangene Entscheidungen. So wird beispielsweise auch die Gleichwertigkeit anderer Gehörschützer wie folgt gerechtfertigt: 

„Auch ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Eignung von Ohrkapseln nicht deshalb in Frage steht, weil sie bei der Nachsuche abgestreift werden können. Diese Möglichkeit erscheint auch deshalb fernliegend, weil weidmännisch vorgehende Jäger darauf achten, nur dann zu schießen, wenn sie das Wild voraussichtlich mit einem Schuss erlegen können. Schließlich kann die Eignung von Ohrkapseln und sog. Im-Ohr-Schutz für den Schutz des Gehörs der Jäger nicht davon abhängen, ob Jäger bei der Jagd von einem Hund begleitet werden. Es ist Sache der Jäger, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Jagdhund hinreichend schussfest ist.“ 

Außerdem misst das Gericht der missbräuchlichen Verwendung von Schalldämpfern einen hohen Stellenwert zu, wie folgender Absatz verdeutlicht:

„Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Schusswaffen mit Schalldämpfer einer erhöhten Gefahr missbräuchlicher Verwendung unterliegen, weil sie generell als gefährlicher gelten können als Schusswaffen ohne Schalldämpfer. Der Schusswaffengebrauch kann besser verheimlicht werden oder unbemerkt bleiben, weil ein Schalldämpfer eine lautlose Schussabgabe ermöglicht oder jedenfalls die Lautstärke des Mündungsknalls beim Abfeuern erheblich vermindert.“

Und weiter:

„Für die Jagd kommt hinzu, dass die Verwendung von schallgedämpften Waffen die Jagdwilderei erleichtern und den Warneffekt des Knall bei der Schussabgabe für Unbeteiligte, etwa für Spaziergänger, vermindern oder beseitigen kann.“

Gleichzeitig verweist das Gericht auch auf frühere Stellungnahmen des Deutschen Jagdverbandes (damals Deutscher Jagdschutzverband) aus dem Jahr 2003, der demnach als Interessenverband der Jäger die Verwendung von Schalldämpfern ablehnte.

Tatsächlich ist diese Auffassung unter vielen Jägern und gerade auch beim Dachverband nicht mehr präsent. Im Gegenteil: Die Legalisierung der Technik in immer mehr Bundesländern sorgte für große Freude unter Jägern, die die Dämpfer als effizientes Mittel zum Gesundheitsschutz nicht mehr missen wollen. Mehr zu Schalldämpfern und ihrer Funktionsweise findet sich hier.