Bundestagsmehrheit gegen Wolf im Jagdrecht

Bundestagsmehrheit gegen Wolf im Jagdrecht

Schon wieder eine Wolfsdebatte im Bundestag. Wichtigstes Ergebnis: Eine deutliche Mehrheit von 490 zu 149 Stimmen entscheidet gegen den Antrag der FDP zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und dessen Abstufung im europäischen Artenschutzrecht.

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Womöglich wichtiger: Der Druck auf Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist deutlich gewachsen. Sie soll der Koalitionsvereinbarung für ein effektives Wolfsmanagement nicht länger im Wege stehen, forderten mehrere Redner der Union.

Ebenfalls deutlich: Die übrigen Parteien tun sich erkennbar schwer damit, dass ein weiterer Antrag, die Wölfe kurz zu halten, aus der AfD-Fraktion kommt. Und die bekommt unfreiwillig Schützenhilfe aus dem Pro-Wolf-Lager: Zum Beispiel, weil vom Senckenberg-Referenzlabor bisher keine wirklich belastbaren Antworten auf die Frage kommen, wie viele Wölfe in Wahrheit Wolfshund-Mischlinge sind.

Doch erst mal der Wortlaut des abgelehnten FDP-Antrags:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1.einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird;

2.sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie einzusetzen, damit der Wolf in die Verordnung über die Jagdzeiten entsprechend aufgenommen werden kann;

3.einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring zu schaffen;

4.zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadensprävention und Wolfsgeschädigte bereitzustellen.

„Wir wollen regulieren, nicht abschaffen.“ So hatte der FDP-Abgeordnete Karlheinz Busen den Antrag seiner Fraktion begründet. Der Münsterländer weist vor allem darauf hin, dass auch Europa-Recht die Beschränkung der Wolfspopulation auf „feste Verbreitungsgebiete“ zulässt: „Das können wir national regeln.“

„Der grenzenlose Wolfsschutz ist nur mit einem Wort zu erklären“, ruft der FDP-Mann in den Plenarsaal: „Ideologie“. Eine Kulturlandschaft mit endlos langen Zäunen (allein in Bayern schätzt die Landwirtschaftsverwaltung den Bedarf auf 57.000 Kilometer) wolle er sich gar nicht erst vorstellen.

Nachdem der AfD-Abgeordnete Karsten Hülse die Wolfspolitik mit der Flüchtlingszuwanderung verglichen hatte, forderte die CSU-Frau Astrid Damerow die Rückkehr zur „gebotenen Sachlichkeit“. Der aktuelle Abschuss in Schleswig-Holstein belege, dass das Verfahren zur Entnahme von Problemwölfen „deutlich unbürokratischer werden muss“. Es brauche eine „bundesgesetzliche Regelung“.

Richtig Widerspruch kam nur von den Linken. Das eigentliche Problem sei „eine Herausforderung für den Herdenschutz“, glaubt Kirsten Tackmann aus Thüringen. Die Tierärztin erinnert daran, dass die Schäferei auch ohne Wolf bedroht sei, weil der Staat die Umwelt-Leistung der Weidetierhalter nicht ausreichend honoriert.

Spannend: Harald Ebner, Grüner aus Baden-Württemberg, vertritt nicht den Wolfsschutz um jeden Preis. Das Wachstum der Population werde zwar natürliche Grenzen finden, aber nötig sei auch die Vorsorge für Konfliktfälle. Da könne er „ein Stück weit die Jäger unterstützen“, erklärt der Diplom-Agraringenieur. Eindeutige Regeln zur Entnahme seien wichtig. Noch wichtiger seien aber „Prävention und Schadenersatz“.

Auf die Zwischenfrage, ob der Wolf für manche Umweltverbände ein „profitables Geschäftsmodell“ geworden sei, hat Schwabe Ebner auch eine entwaffnende Antwort: „Der Wolf ist auf die Umweltverbände nicht angewiesen.“ Wenn ihm das mal nicht als Geschäftsschädigung ausgelegt wird …